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Visum für Besuch oder Urlaub in Südafrika
Aufenthalt bis zu 3 Monaten
Wer sich in Südafrika über einen Zeitraum von bis zu 3 Monaten aufhalten und keiner genehmigungspflichtigen Aktivität folgen möchte, kann hierfür relativ problemlos eine Besuchergenehmigung erhalten. Die meisten europäischen Länder sind von der Visumspflicht befreit, so dass deren Staatsangehörige die Genehmigung automatisch bei der Einreise erhalten. Eine einmalige Verlängerung für weitere 3 Monate ist gegen Leistung einer Gebühr möglich.
Aufenthalt von 3 bis 36 Monaten
Besuchergenehmigungen für einen längeren Zeitraum (bis zu 3 Jahre) werden seit der jüngsten Gesetzesänderung nur noch in eng definierten Fällen erteilt (z.B. freiwillige, gemeinnützige oder wohltätige Aktivität unter „Unselbständige Arbeit“ und „Studium, Ausbildung, Forschung“). Außerhalb dieser Fälle ist der reine langfristige Aufenthalt nicht mehr erlaubt.
Eine Verlängerung des Aufenthaltes um maximal weitere 3 Monate ist möglich, Sie müssen aber genug Geldmittel und ein Rückflugticket vorweisen. Der Antrag muss bei "Homeaffairs" gestellt werden (gegen Gebühr von zur Zeit R425) und kann nicht bereits bei der Einreise erteilt werden!
Daueraufenthalt in Südafrika
Für Besucher ohne weitere Aufenthaltsgründe gibt es keine Möglichkeit, eine Daueraufenthaltsgenehmigung zu erlangen.
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