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Kapstadt Panorama mit Tafelberg | Südafrika

Unbefristete Aufenthaltserlaubnis / Permanent Resident für Südafrika

Zum Ende jeder befristeten Visums- oder Genehmigungskategorie wird darauf hingewiesen, ob unter den genannten Bedingungen neben dem befristeten Visum auch eine Daueraufenthaltsgenehmigung beantragt werden kann.

Generell ist in Bezug auf eine Daueraufenthaltsgenehmigung festzuhalten, dass diese ihrem Inhaber maximale Freiheit in Bezug auf Ein- und Ausreise sowie Aktivität innerhalb Südafrikas gewährt. In einigen Kategorien oder Einzelfällen werden den Ausländern Bedingungen und/oder Beschränkungen auferlegt. Nach spätestens fünf Jahren ist in der Regel jeder Daueraufenthaltsberechtigte frei in der Wahl seiner Aktivität.

Die Daueraufenthaltsgenehmigung hat keinen Einfluss auf die Staatsangehörigkeit. Der Inhaber kann einen mit den Worten „Nicht-Staatsangehöriger“ versehenen südafrikanischen Personalausweis (Identity Document oder ID document) erhalten, aber keinen südafrikanischen Reisepass (Staatsbürgerschaft zum Passerhalt).

Im Einzelfall ist eingehend darüber nachzudenken, ob der Erhalt der Daueraufenthaltsgenehmigung angestrebt werden sollte, da dies dazu führen kann, dass gewisse Steuervorteile verloren gehen.

Bei Personen, die bereits einmal eine Daueraufenthaltsgenehmigung erhalten, den Wohnsitz in Südafrika für eine zeitlang aufgegeben haben und ihn nun wieder aufnehmen möchten, ist eine Prüfung der Gültigkeit der Daueraufenthaltsgenehmigung zu beantragen. Hier ist eine vorherige Beratung besonders zu empfehlen.

Staatsangehörigkeit

Erhebliche Veränderungen im südafrikanischen Staatsangehörigkeitsrecht sind durch die Änderung des „Citizenship Act" am 1. Januar 2013 in Kraft getreten. Da sowohl das deutsche als auch das südafrikanische Staatsangehörigkeitsrecht sehr komplex ist, ist es besonders empfehlenswert, einen Experten zu Rate zu ziehen.

Die südafrikanische Staatsangehörigkeit wird in der Regel aus einem der folgenden Gründe erteilt: Geburt, Abstammung und Einbürgerung. Durch das Verfahren zur Feststellung der Staatsangehörigkeit wird ein möglicher Anspruch auf die südafrikanische Staatsangehörigkeit behördlich bestätigt. Personen, die einmal die südafrikanische Staatsangehörigkeit innehatten und sie inzwischen verloren haben, können sie oftmals wiederaufnehmen.

Eine Einbürgerung kann in der Regel beantragt werden, wenn man 5 Jahre lang mit einer Daueraufenthaltsbrechtigung in Südafrika gelebt hat, ohne in dieser Zeit für mehr als 90 Tage pro Jahr das Land verlassen zu haben.

Zu beachten ist, dass gemäß dem bundesdeutschen Staatsangehörigkeitsrecht die deutsche Staatsangehörigkeit automatisch verloren geht, wenn eine andere Staatsangehörigkeit beantragt und angenommen wird (ähnliches gilt beispielsweise im österreichischen Recht). Dies ist nur dann nicht der Fall, wenn zuvor eine Beibehaltungsgenehmigung erlangt wird.

Aufgrund verschiedener Konstellationen gibt es Fälle, in denen eine doppelte Staatsangehörigkeit möglich ist und von beiden beteiligten Staaten erlaubt wird. Immer wieder ist im Gespräch, dass die doppelte Staatsangehörigkeit verboten werden soll und sich Doppelstaatler für ein Heimatland entscheiden müssen. Weder gibt es hierzu allerdings einen allgemeingültigen Beschluss noch eine Gesetzesänderung seitens der südafrikanischen oder der deutschen Behörden. Manchmal jedoch haben Personen mit Erlangung einer neuen Staatsangehörigkeit ihre ursprüngliche verloren, ohne dass ihnen dies bewusst wäre.

In einigen Fällen ist die südafrikanische Staatsangehörigkeit noch intakt, auch wenn zusätzlich die Staatsangehörigkeit eines anderen Landes angenommen worden ist. Sollte eine südafrikanische Staatsangehörigkeit, die von Geburt oder aufgrund von Abstammung erworben worden war, verloren worden sein, besteht ein automatisches Recht auf Daueraufenthalt, das offiziell bestätigt werden muss. Ebenso verhält es sich etwa im Falle derjenigen Südafrikaner, die im früheren Südwestafrika (jetzt Namibia) geboren sind oder dort gelebt haben, und denen die südafrikanische Staatsangehörigkeit mit der Unabhängigkeit Namibias im Jahre 1990 aberkannt und durch die Namibische ersetzt worden ist.

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