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Sonstige Genehmigungen für Südafrika
Wer sich in Südafrika über einen Zeitraum von bis zu 3 Monaten aufhalten und keiner genehmigungspflichtigen Aktivität folgen möchte, kann hierfür relativ problemlos eine Besuchergenehmigung erhalten. Die meisten europäischen Länder sind von der Visumspflicht befreit, so dass deren Staatsangehörige die Genehmigung automatisch bei der Einreise erhalten. Eine einmalige Verlängerung für weitere 3 Monate ist gegen Leistung einer Gebühr möglich. Personen, die einmal die südafrikanische Staatsangehörigkeit innehatten, haben in bestimmten Fällen ein automatisches Daueraufenthaltsrecht.
In einigen Fällen ist die südafrikanische Staatsangehörigkeit noch intakt, auch wenn zusätzlich die Staatsangehörigkeit eines anderen Landes angenommen worden ist. Sollte eine südafrikanische Staatsangehörigkeit, die von Geburt erworben worden war, verloren worden sein, besteht ein automatisches Recht auf Daueraufenthalt, das offiziell bestätigt werden muss. Ebenso verhält es sich etwa im Falle derjenigen, die zu einem früheren Zeitpunkt die Staatsangehörigkeiten sowohl von Namibia (oder Südwestafrika) als auch von Südafrika innehatten und denen die südafrikanische aufgrund politischer Veränderungen aberkannt worden ist.
Vorherige Daueraufenthaltsgenehmigung
Bei Personen, die bereits einmal eine Daueraufenthaltsgenehmigung erhalten haben, den Wohnsitz in Südafrika für eine Zeitlang aufgegeben haben und ihn nun wieder aufnehmen möchten, ist eine Prüfung der Gültigkeit der Daueraufenthaltsgenehmigung zu beantragen. Da die Angaben, die für einen entsprechenden Antrag gemacht werden müssen, häufig nur aus der Erinnerung des Antragstellers möglich sind, aber dennoch über das Ergebnis entscheiden, ist eine vorherige Beratung besonders zu empfehlen.
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