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Praktikums-Visum für Südafrika
Visumbedingungen für ein Praktikum in Kapstadt
Stand März 2012: Aktuell stoppte die Ausländerbehörde quasi alle Erteilungen von 11 (2) Permits für Praktika in Südafrika. Von nun an, müssen jene, welche nur für kurze Zeit hier in Südafrika arbeiten wollen, zunächst eine normale Arbeitsgenehmigung mit einer langen Liste von Dokumenten beantragen.
Paragraph 11 (2) ist eine Besuchergenehmigung welche einem Ausländer erlaubt für eine kurze Zeit in der Republik zu arbeiten. Dies ist keine informelle einfache Arbeitsgenehmigung, da sie maximal für 90 Tage erteilt werden kann und bis zu diesem Zeitpunkt als Möglichkeit für viele ausländische Stundenten diente, hier in Südafrika Praktika absolvieren zu können.
Nähere Informationen in diesem Artikel zum "Stop der Praktika in Südafrika" von IBN.
Die Südafrikanische Botschaft zum aktuellen Thema Visa für Praktika in Südafrika Stand - 5.3.2012
Betroffene treffen sich im Südafrika Forum und tauschen sich aus.
Wegen den gegenwärtigen Änderungen bei den Visabestimmungen für internationale Praktikanten in Südafrika, bitte die entsprechenden Visabestimmungen beim entsprechenden Konsulat erfragen. Sobald wir bindende und bestätigte Informationen haben, zeigen wir diese hier auch wieder an.
Konsulate in Deutschland: Konsulat Berlin Botschaft der Republik Südafrika Konsularabteilung Tiergartenstrasse 18 10785 Berlin Tel: (030) 22073-0 Fax:(030) 22073-202
Konsulat München Generalkonsulat der Republik Südafrika Sendinger-Tor-Platz 5 80336 München Tel: (089) 231163-0 Fax:(089) 231163-63
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