Kapstadt in Südafrika

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Home Business Wirtschaft & Politik Das neue Einwanderungsgesetz für Südafrika
Donnerstag, den 30. Juni 2011 um 10:05 Uhr

Kritik am neuen Einwanderungsgesetz für Südafrika

Die Gesetzesnovelle “Immigration Amendment Act” (IAA) hat zwar immer noch nicht den ganzen Weg durch das Parlament geschafft, aber wir gehen davon aus, daß dies in den nächsten 2 Monaten geschehen wird. Es gibt breiten Widerstand gegen diese Gesetzesänderung und wir möchten im Folgenden unsere Sorgen darstellen.

Südafrika sollte zunächst einmal eine grundsätzliche Entscheidung treffen, wen es im Land willkommen heißen möchte. Eine generelle Linie jenseits aller Hautfarben sollte es sein, für ausländische Investoren und hoch-qualifizierte Arbeitnehmer einen einfachen Visaprozess anzubieten. Wir benötigen Einwanderer mit Berufserfahrung und Kapital, um die Wirtschaft in Schwung zu halten und Arbeitsplätze für die oft ungelernten südafrikanischen Arbeiter zu
schaffen. Hier gibt es keinen Konflikt, denn bei realistischer Betrachtung findet man keinen einzigen gut qualifizierten arbeitslosen Schwarzen in Südafrika.

Die größte Herausforderung besteht also darin, es einem Investor oder Arbeitssuchenden so einfach wie möglich zu machen, ans Kap zu kommen. In der Realität werden die Anforderungen aber leider immer höher. Hinzu kommt, dass die meisten Mitarbeiter von Home Affairs bis heute noch nicht einmal die Feinheiten der Einwanderungsgesetzes von 2005 verinnerlicht haben.

Anstatt den Antragstellern zu helfen und sie kompetent zu beraten, werden sie meist rücksichtslos mit Banalitäten gegängelt und so lange respektlos behandelt, bis sie die Lust verlieren sich anderweitig orientieren. Und genau diese Beamten sollen nun mit einem neuen Gesetzeswerk konfrontiert werden, das sie völlig überfordern wird. Sie haben schlicht nicht die Kapazität und Infrastruktur um den Anforderungen gerecht zu werden. Dies kann jeder bestätigen, der einmal ein Büro von Home Affairs oder eine Südafrikanische Botschaft besucht hat.

Nehmen wir das Beispiel eines Ingenieurs, erfahren und qualifiziert, weltweit derzeit gesucht. Es ist an der Zeit für ihn, sich eine neue Herausforderung zu suchen und er würde gerne nach Südafrika kommen. Natürlich bewirbt er sich auch in seiner Heimat und in anderen Ländern parallel. Er muß nun also eine Arbeitsstelle finden und sich eine Work Permit besorgen, bevor ihm Zeit und Geld ausgehen – derzeit eine nahezu unmögliche Aufgabe. Denn typischerweise muß er sich in Südafrika erst einmal bewerben, alle seine Dokumente müssen übersetzt werden, dann muss er seine Abschlüsse hier durch die Behörde SAQA bewerten lassen, der Arbeitgeber muss eine Stellenanzeige in die Zeitung setzen, das Arbeitsministerium muß eingeschaltet werden. Erst danach kann der Antrag auf eine Arbeitsgenehmigung überhaupt eingereicht werden und nach neuester Rechtslage soll dies im Heimatland erfolgen. Dort sind die Botschaftsangestellten nicht bereit, sich zu einer bestimmten Frist festzulegen, meist dauert die Bearbeitung aber 4-6 Wochen. Der gesamte Prozess dauert schlicht zulange.

Alles was man als Bürger oder Geschäftsmann von einer Behörde erwartet ist ein zuverlässiger, planbarer und verständlicher Prozess. Sind z.B. 10 Punkte zu erledigen, muss man sich darauf verlassen können, ein Permit zu bekommen, wenn man diese 10 Punkte erfüllt. Home Affairs kann dieses Gefühl von Sicherheit keineswegs geben, die Anforderungen und selbst die Ergebnisse sind höchst inkonsistent.

Sämtliche Veränderungen, wie z.B. bei den Work Permits (2005) oder die Einführung der zentralen Permanent Residence Bearbeitung (ebenfalls 2005) oder der befristen Aufenthaltsgenehmigungen (2010) haben schlichtweg Chaos verursacht, weil die Behörde nie vorbereitend das notwendige Personal an die richtige Stelle beordert hat. Und meist sind die Beamten schlecht ausgebildet, haben keinerlei Verständnis und Wissen über die Zusammenhänge, was oft zu unsinnigen Entscheidungen oder gar Fehlern führt, abgesehen von enromen Verzögerungen. Ergebnis sind Frustrationen allerseits, die dann regelmäßig zu Klagen gegen das Innenministerium führen. Auch wenn wir noch nicht einmal alle Punkte des neuen Gesetzes kennen, befürchten wir also wiederum in nächster Zeit Chaos und Verzögerungen bei der Bearbeitung von Anträgen. Ehrlich gesagt, sehen wir die Notwendigkeit dieser  Gesetzesnovelle kaum.

Sicherlich müssten einige Paragraphen verfeinert werden, aber dies wäre auch einfacher gegangen. Unser größte Sorge ist jedoch nicht das neue Gesetz selbst sondern die noch nicht einmal im Entwurf veröffentlichten Verwaltungsvorschriften. Diese gehen Hand in Hand mit dem Gesetz und beinhalten die Feinheiten. Man fühlt sich, als ob man ein neues Auto präsentiert bekommt, aber noch nicht weiß, was für ein Motor es antreiben wird, wie viele Sitze es hat, usw. Wie erwähnt wäre es uns am Wichtigsten, dass der Bearbeitungsprozess aller Anträge verbessert wird. Bei den Arbeitsgenehmigungen darf die Ministerin künftig entscheiden, welche Fachkräfte benötigt werden. In 2005 benötigte ihre Vorgängerin 8 Monate dafür, solange bestand ein komplettes Vakuum. In den letzten beiden Jahren wurden diese Kategorien schlicht überhaupt nicht mehr veröffentlicht. Es kann gut sein, dass das neue „Critical Skills Permit“ ein guter Ansatz ist, aber bisher ist es der Ministerin nicht gelungen, Vertrauen in ihre Dienstelle zu erzeugen.

Eine weitere große Sorge haben wir bei den Business Permits. Hier muss ein Investor nun in jedem Fall mindestens R2,5 Mio. in den Buchwert seines Unternehmens investieren. Dies zwingt ihn meist dazu, eine Immobilie für sein Business zu kaufen. Jeder normale Wirtschaftswissenschaftler wird bestätigen, dass dies gerade für ein neues Unternehmen nicht unbedingt das sinnvollste Investment ist. Personal und Marketing sind sicherlich wichtiger am Anfang. Warum sperrt sich Home Affairs so sehr gegen kleinere Investments? Problematisch wird die Situation bei Partnerschaften, wenn beispielsweise mehrere Investoren insgesamt R2,5 Mio. bereit sind zu investieren. Dies wird künftig auch nicht mehr möglich sein. Wie bisher soll der Investor mindestens 5 Arbeitsplätze schaffen, allerdings in einer von 24 auf 12 Monaten reduzierten Frist und es sollen ausschließlich Südafrikaner sein (oder mindestens 80% aller Angestellten).

Und mitten in all diesen Veränderungen möchte Home Affairs nun auch noch das Vertretungsrecht von Einwanderungsberatern, Fachanwälten und Advokaten abschaffen. Klar, wir gehen den Beamten auf die Nerven, haben auch noch meistens Recht. Leider hat die Behörde keinerlei offiziellen Grund für Ihre Haltung genannt. Man möchte den Antragsteller künftig gerne mindestens ein Mal persönlich vorsprechen lassen. Gerade daher ist eine Beratung und perfekte Vorbereitung mit einem Spezialisten zuvor absolut essentiell. Wir können zunächst gemeinsam die beste Strategie und Auswahl der möglichen Aufenthaltsgenehmigungen festlegen. Wir können sicherstellen, dass alle Voraussetzungen und Papiere in ordnungsgemäßer Form vorliegen. Und wir können die Antragsteller auf alle typischen Fallen bei Home Affairs vorbereiten, basierend auf unserer langjährigen Erfahrung.

Autor: Dirk Meissner - Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
Wir danken IBN für die Erlaubnis der Veröffentlichung

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