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Seite 1 von 4 Einreisebestimmungen: Reisepass und Visum für Südafrika
Deutsche, Österreicher und Schweizer Staatsbürger brauchen für einen Aufenthalt bis zu drei Monaten einen Reisepass, der bei Ankunft noch mindestens ein halbes Jahr gültig sein muß. Ein Visum braucht von Deutschland aus nicht im voraus beantragt werden. Der Pass muß mindestens noch 30 Tage über das Einreisedatum hinaus gültig sein und muss mindestens zwei freie Seiten haben. Bei Ankunft in Südafrika ist der Nachweis über die bezahlte Rückreise (Rückflugticket) zu führen. Ein Touristenvisum kann nicht in ein Arbeitsvisum umgewandelt werden. Eine Verlängerung des Aufenthaltes um maximal weitere 3 Monate ist möglich, Sie müssen aber genug Geldmittel und ein Rückflugticket vorweisen. Der Antrag muss bei "Homeaffairs" gestellt werden (gegen Gebühr von zur Zeit R425) und kann nicht bereits bei der Einreise erteilt werden! Ein Arbeitsvisum ist recht schwer zu bekommen. Der Antrag kann im Land des Arbeitswilligen bei der dortigen südafrikanischen Botschaft oder neuerdings auch vor Ort in Südafrika gestellt werden. Ein "visitor's permit" kann nun auch vor Ort in ein "work permit" umgewandelt werden. Nähere Informationen dazu sowie zu Arbeits-, Studenten-, oder Praktikums-Visa finden Sie auf unserer ausführlichen Visa und Immigrations-Seite Südafrika. Es dürfen z.Zt. nur R 500 eingeführt werden (soll bald erhöht werden), wobei der Umtauschkurs in Südafrika i.d.R. sowieso günstiger ist und es an den großen Flughäfen Wechselschalter gibt, die auch nach Ankunft später Maschinen geöffnet sind. Reiseschecks und Devisen dürfen unbegrenzt eingeführt werden. Bei der Einreise bzw. meist schon während des Fluges wird noch Zollerklärungen für Südafrika ausgefüllt werden. Man beachte auch die Zoll-Einfuhrbestimmungen in Südafrika.
WICHTIGER, AKTUELLER HINWEIS: Bei der Einreise nach Südafrika müssen nach neuster Regelung noch mindestens zwei leere Seiten im Reisepass vorhanden sein.
Bei eventuellen Fragen sollten Sie sich mit der Südafrikanischen Botschaft in Berlin, oder mit dem südafrikanischen Generalkonsulat in München in Verbindung setzen.
Deutschland
Botschaft der Republik Südafrika Tiergartenstr. 18 10785 Berlin Tel.: +49-30-22073-0 Fax: +49-30-22073-190 http://www.suedafrika.org Besuchszeit Botschaft Mo-Fr 08:00-12:45/13:30-16:30 Uhr Besuchszeit Konsularabteilung Mo-Fr 09:00-12:00 Uhr Telefonische Erreichbarkeit 08:00-12:45 Uhr/13:30-16:30 Uhr Südafrikanisches Generalkonsulat Sendlinger-Tor-Platz 5 80336 München Tel.: 089-23 11 63 0 Fax: 089-23 11 63 53
Österreich
Botschaft der Republik Südafrika Sandgasse 33 1190 Wien Telefon: 01-3206493-0 Telefax: 01-3206493-18 www.saembvie.at
Schweiz
Botschaft der Republik Südafrika Alpenstrasse 29 3000 Bern Telefon: 031-3501313 Telefax: 031-3501310 www.southafrica.ch
Adressen der diplomatischer Vertretungen in Deutschland und Südafrika
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IMCOSA Immigrations- & Visa Beratung Hilfe, Beratung und Durchführung bei der Immigration, Arbeitserlaubnis, Visum u.v.m. |
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