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Seite 1 von 4 Einreisebestimmungen für Südafrika
Visum und Aufenthaltserlaubnis für den Südafrikabesuch
Deutsche, Österreicher und Schweizer brauchen für einen Aufenthalt bis zu drei Monaten einen Reisepaß, der bei Ankunft noch mindestens ein halbes Jahr gültig sein muß. Ein Visum braucht von Deutschland aus nicht im voraus beantragt werden. Der Pass muß mindestens noch 30 Tage über das Einreisedatum hinaus gültig sein und muss mindestens zwei freie Seiten haben. Bei Ankunft in Südafrika ist der Nachweis über die bezahlte Rückreise (Rückflugticket) zu führen.
Ausführlichere Informationen zum Visum, Einreisen mit Kindern und Verlängerung des Touristenvisums für Südafrika gibt es unter "Reisepass und Visum".
Es dürfen z.Zt. nur R 5000 eingeführt werden (soll bald erhöht werden), wobei der Umtauschkurs in Südafrika i.d.R. sowieso günstiger ist und es an den großen Flughäfen Wechselschalter gibt, die auch nach Ankunft später Maschinen geöffnet sind. Reiseschecks und Devisen dürfen unbegrenzt eingeführt werden. Bei eventuellen Fragen sollten Sie sich mit der Südafrikanischen Botschaft in Berlin, oder mit dem südafrikanischen Generalkonsulat in München in Verbindung setzen. Botschaft der Republik Südafrika Tiergartenstr. 18 10785 Berlin Telefonische Sprechstunden (Montag-Freitag; 14.00-16.30) Tel.: 030-22073-0 , Fax: 030-22073-202 Internet: www.suedafrika.org
Leitfaden für Reisende Zollanforderungen bei Einreise nach und Ausreise aus Südafrika (PDF-file)
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