Kapstadt in Südafrika

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Zollbestimmungen für Südafrika

Erlaubt sind alle Dinge des persönlichen Gebrauchs. Neue oder gebrauchte Waren dürfen bis zu einem Gegenwert von R 500 eingeführt werden, außerdem bis zu einem Liter Alkohol, einschließlich Likör und Magenbitter, zwei Liter Wein, 50 ml Parfüm, 250 ml Toilettenwasser. Zudem 400 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak.

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Leitfaden für Reisende Zollanforderungen bei Einreise nach und Ausreise aus Südafrika (PDF-file)


Einfuhr auf dem Rückweg in EU-Länder

Zollfrei sind:

  • 200 Zigaretten oder 250 g Tabak
  • 1 l Spirituosen über 22 % oder 2 l Wein
  • 50 g Parfum
  • sonstige Waren im Gegenwert von 180 Euro

Folgendes dürfen Sie nicht nach Europa mitbringen:


  • Raubtierfelle
  • Elfenbein
  • lebende/ausgestopfte Tiere
  • Produkte aus Schildpatt
  • Krokodil- und Schlangenhautprodukte
  • Korallen und Muscheln
  • aufgespießte Schmetterlinge
  • Kakteen und Orchideen

Beachten Sie:
Der Zoll beschlagnahmt alle Souvenirs aus Tier- und Pflanzenprodukten ohne amtliche Begleitpapiere!


AKTUELLE INFOS von www.zoll.de:
Abgabenfreie Einfuhr von Reisemitbringseln




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