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Zollbestimmungen für Südafrika
Erlaubt sind alle Dinge des persönlichen Gebrauchs. Neue oder gebrauchte Waren dürfen bis zu einem Gegenwert von R 500 eingeführt werden, außerdem bis zu einem Liter Alkohol, einschließlich Likör und Magenbitter, zwei Liter Wein, 50 ml Parfüm, 250 ml Toilettenwasser. Zudem 400 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak.
Leitfaden für Reisende Zollanforderungen bei Einreise nach und Ausreise aus Südafrika (PDF-file)
Einfuhr auf dem Rückweg in EU-Länder
Zollfrei sind:
- 200 Zigaretten oder 250 g Tabak
- 1 l Spirituosen über 22 % oder 2 l Wein
- 50 g Parfum
- sonstige Waren im Gegenwert von 180 Euro
Folgendes dürfen Sie nicht nach Europa mitbringen:
- Raubtierfelle
- Elfenbein
- lebende/ausgestopfte Tiere
- Produkte aus Schildpatt
- Krokodil- und Schlangenhautprodukte
- Korallen und Muscheln
- aufgespießte Schmetterlinge
- Kakteen und Orchideen
Beachten Sie: Der Zoll beschlagnahmt alle Souvenirs aus Tier- und Pflanzenprodukten ohne amtliche Begleitpapiere!
AKTUELLE INFOS von www.zoll.de: Abgabenfreie Einfuhr von Reisemitbringseln
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