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FAQ » Antragseinreichung |
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Grundsätzlich kann jeder Antrag bereits im Heimatland, bzw. dem Land, in dem ein dauerhafter Wohnsitz gehalten wird, bei der Botschaft oder dem Konsulat der Republik Südafrika eingereicht werden.
Je nach Ermächtigung der jeweiligen Auslandsvertretung kann der Antrag dort entschieden oder zur Entscheidung nach Pretoria weitergeleitet werden.
Alternativ kann ein Ausländer, der sich bereits in Südafrika aufhält, vor Ort einen Antrag auf Änderung des Aufenthaltsstatus stellen, also etwa vom Status eines Besuchers zu dem eines Arbeitsnehmers, Studenten, Rentners oder Unternehmers.
Von der Einreise als Tourist und der Antragstellung der gewünschten Genehmigung innerhalb Südafrikas ist heutzutage abzuraten, denn wenn der Eindruck entsteht, dass man bereits mit der Intention eingereist ist, seinen Status zu ändern, kann ein Antrag abgelehnt werden. Dies gilt nicht für Ehe- oder Lebenspartner von Südafrikanern.
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Minister's Response on Immigration Issues
Media Release from the South African Department of Home Affairs
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