Seit der Gesetzesänderung vom Juli 2005 wird "Arbeit" so definiert, dass sie alle Aktivitäten mit umfasst, die einer Anstellung oder dem Beruf des Betreffenden entsprechen, ob vergütet oder nicht. Das heißt, dass alle darunter fallenden Aktivitäten einer einschlägigen Genehmigung bedürfen, um legal in Südafrika betrieben werden zu können.

Wer in Südafrika eine Stelle suchen oder annehmen möchte, muss weiterhin eine formelle Arbeitsgenehmigung erlangen. Hier ist zwischen verschiedenen Kategorien zu wählen, je nach Art der Tätigkeit, Länge des Aufenthalts und Qualifikation bzw. Erfahrung des Antragstellers.

Autorisierung zu Arbeiten

Die nun weiter gefasste Definition von "Arbeit" umfasst einige Aktivitäten, die vormals mit dem einfachen Touristen- oder Besucherstatus verfolgt werden konnten. Das gilt zum Beispiel für Kurzprojekte im Namen ausländischer Arbeitgeber, unbezahlte Praktika oder saisonale Arbeit in der Gastronomie oder Filmbranche. Hier kann eine sogenannte "Autorisierung zu Arbeiten" erlangt werden, die an eine gewöhnliche Besuchergenehmigung gehängt wird und vom Antragsverfahren her wesentlich weniger aufwendig als die formelle Arbeitsgenehmigung ist.

Allgemeine Arbeitsgenehmigung

Die bekannteste Arbeitsgenehmigung ist die sogenannte "allgemeine Arbeitsgenehmigung". Hier muss der Arbeitgeber nachweisen, dass er sich vergeblich bemüht hat, einen lokalen Kandidaten zu rekrutieren (unter anderem durch Nachweis der Ausschreibung der Stelle in der vorgeschriebenen Form), und dass er besonderen Bedarf für die speziellen Qualifikationen, Fähigkeiten oder Erfahrung des Antragstellers hat. Auch müssen die Qualifikationen des Antragstellers von den südafrikanischen Behörden evaluiert (SAQA Evaluierung), was kosten- und zeitaufwendig ist, sowie eine Gehältereinschätzung eingeholt werden, die belegt, dass dem Antragsteller nicht weniger gezahlt würde als einer lokalen Kraft.

Quoten–Arbeitsgenehmigung

Die "Quoten" und Berufskategorien für die sogenannte "Quoten–Arbeitsgenehmigung", die im März 2006 veröffentlicht wurden, lösten vielfach Enttäuschung aus, weil die Berufskategorien ungleich spezieller und daurch restriktiver als in früheren Listen waren. Die Liste wurde im April 2007 aktualisiert, wodurch vor allem Call Centre Manager einbezogen und IT-Spezialisten ausgeschlossen wurden (siehe auch Nachrichtenbeitrag Neue Quoten). Dennoch bietet sich für diejenigen, die in eine der spezialisierten Kategorien fallen und mindestens 5 Jahre einschlägige Berufserfahrung nachweisen können, die Möglichkeit, mit weniger Aufwand eine Arbeitsgenehmigung zu erlangen. Hier muss die Stelle nicht ausgeschrieben oder vom Arbeitgeber dargelegt werden, dass kein Südafrikaner die Position besetzen kann. Besonders interessant ist, dass eine Genehmigung erteilt werden kann, ohne dass ein Arbeitsangebot oder ein Vertrag des zukünftigen Arbeitgebers vorliegt. Diese müssen spätestens innerhalb von 90 Tagen nachgereicht werden. Die Qualifikationen des Antragstellers müssen von den südafrikanischen Behörden evaluiert werden, was kosten- und zeitaufwendig ist (siehe SAQA).

Eine Auflistung der "Quoten" und Berufskategorien finden Sie hier:

Critical_Skills_List_and_Quotas_2007.pdf

Außergewöhnliche Fähigkeiten

Personen mit außergewöhnlichen Fähigkeiten oder Qualifikationen kann eine "Arbeitsgenehmigung für außergewöhnliche Fähigkeiten" unabhängig von einem vorliegenden Arbeitsangebot erteilt werden. Der Begriff „außergewöhnlich“ ist nicht definiert. Allerdings müssen die Fähigkeiten durch bestimmte definierte Bestätigungen und Dokumente nachgewiesen werden, die in der Regel nicht leicht beizubringen sind.

Entsendung

Im Falle von Entsendung oder Versetzung von Arbeitnehmern zwischen Zweigstellen, verwandten oder angegliederten Firmen kann eine "Entsendungsarbeitsgenehmigung" erteilt werden. Hier ist der Verwaltungsaufwand erheblich reduziert, aber die Genehmigung kann nur für zwei Jahre erteilt werden. Gemäß dem letzten Gesetzesentwurf, bei dem unklar ist, wann er in Kraft treten wird, soll dieser Zeiraum auf 4 Jahre verlängert werden.

Corporate Worker Permit

Personen, die eine Anstellung bei einer Organisation annehmen wollen, die im Besitz eines Corporate Permit ist, können mit vergleichsweise geringem Aufwand ein "Corporate Worker Permit" erlangen.

Ehe- oder Lebenspartner von Südafrikanern

Ehe- oder Lebenspartner (aus hetero- oder homosexueller Partnerschaft) von südafrikanischen Staatsbürgern oder Daueraufenthaltsberechtigten, die von ihren Partnern unterstützt werden, können eine Authorisierung zu Arbeiten erlangen, ohne die strengen Bedingungen der Arbeitsgenehmigungen erfüllen zu müssen.

Freiwillige, gemeinnützige oder wohltätige Aktivität

Personen, die in Südafrika freiwilligen oder wohltätigen und gemeinnützigen Tätigkeiten nachgehen wollen (typischerweise bei einer non-profit, religiösen oder sonst gemeinnützigen Organisation), können eine für bis zu 3 Jahre gültige Besuchergenehmigung erhalten, die ihnen diese Art von Arbeit erlaubt. Aus der Natur einer solchen Aktivität heraus scheint hier eine Vergütung in Form eines Gehalts ausgeschlossen, wenn man den Weg der Arbeitsgenehmigung vermeiden will.

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Daueraufenthaltsgenehmigung für Angestellte

In einigen der oben beschriebenen Fälle kann neben der befristeten ggf. auch eine Daueraufenthaltsgenehmigung beantragt werden. Diese wird erteilt, wenn der Antragsteller bereits mindestens 5 Jahre lang eine Arbeitsgenehmigung innehatte und ein unbefristetes Arbeitsangebot vorliegt. Authorisierungen zu Arbeiten für Ehe- oder Lebenspartner von Südafrikanern gelten nicht als Arbeitsgenehmigungen für diesen Zweck.

Desweiteren können laut Gesetz auch Antragsteller, die in eine bestimmte Berufskategorie fallen, die Daueraufenthaltsgenehmigung erlangen. Allerdings sind die entsprechenden Kategorien seit Juli 2005 noch nicht bestimmt worden, und so können derzeit auf diesem Weg keine Anträge gestellt werden.

Eine Daueraufenthaltsgenehmigung aufgrund von außergewöhnlichen Fähigkeiten kann sofort und auch ohne unbefristetes Arbeitsangebot erteilt werden.

Auf Grundlage von freiwilliger, gemeinnütziger oder wohltätiger Arbeit kann keine Daueraufenthaltsgenehmigung erlangt werden.

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