Finanzen & Investitionen
Im Hinblick auf die große Bedeutung Ihrer bestehenden und zukünftigen Finanzfragen und Investitionen inner- und außerhalb von Südafrika verweisen wir Sie an Berater, die sich speziell mit dieser Materie beschäftigen.
Steuern
Zwischen Südafrika und den meisten europäischen Ländern (wie z.B. Deutschland) besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen, das in den allermeisten Fällen verhindert, dass ein in Südafrika lebender Europäer von zwei Finanzämtern zur Kasse gebeten wird. Einkommen aus Rente und Pension ist in Südafrika steuerfrei. Der Erhalt der Daueraufenthaltsgenehmigung in Südafrika führt nicht immer zugleich zur hiesigen Steuerpflicht in Bezug auf das weltweite Einkommen. Ob eine Person steuerpflichtig wird, bestimmt sich danach, ob die Person in Südafrika ihren Lebensmittelpunkt hat (“ordinarily resident“), oder nach der Anzahl der Tage, die sie sich in Südafrika aufgehalten hat (sog. “time-rule“). Keine dieser Bedingungen ist direkt mit dem immigrationsrechtlichen Status verknüpft, im Einzelfall kann jedoch ein Bezug bestehen.
IMCOSA berät Sie gerne zu generellen Fragen. Bei Detailfragen verweisen wir Sie an spezialisierte Steuerberater.



