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Selbständige Arbeit/Unternehmer
Die sogenannte Unternehmergenehmigung wird Ausländern erteilt, die in Südafrika ein neues Unternehmen gründen oder ein existierendes Unternehmen teilweise oder ganz übernehmen wollen. Die Hauptkriterien sind die folgenden:
  1. Finanziell: Investition von R 2,5 Millionen, oder bei geringerer Investition Vorlage eines Empfehlungsschreibens des Wirtschaftsministeriums, sofern das Unternehmen nicht in eine als „im nationalen Interesse“ stehende Kategorie fällt.


  2. Dauerhafte Anstellung von 5 Südafrikanern oder Daueraufenthaltsberechtigten.

  3. Vorlage eines Geschäftsplans, der die kurz- und langfristige Tragfähigkeit des geplanten Unternehmens zeigt.

Nach 2 Jahren muss der Unternehmer der Behörde darlegen, dass die oben genannten Voraussetzungen erfüllt worden sind, und jeweils im Abstand von 2 Jahren danach, dass sie weiterhin erfüllt werden.


»» Daueraufenthaltsgenehmigung
Eine Daueraufenthaltsgenehmigung kann erteilt werden, wenn ein unbefristetes Arbeitsangebot vorliegt, die Stelle ausgeschrieben wurde und der Antragsteller in eine bestimmte Kategorie fällt. Auch qualifizieren sich Ausländer für die Daueraufenthaltsgenehmigung, die nach 2003 über einen Zeitraum von 5 Jahren eine Arbeitsgenehmigung innehatten. Eine Daueraufenthaltsgenehmigung aufgrund von außergewöhnlichen Fähigkeiten kann ohne unbefristetes Arbeitsangebot erteilt werden.

Auf Grundlage von freiwilliger, gemeinnütziger oder wohltäiger Arbeit kann keine Daueraufenthaltsgenehmigung erlangt werden.

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