FRAGEN » Kaution / Rückflugticket
Mit allen Anträgen auf befristete Genehmigungen muss seit der jüngsten Gesetzesänderung eine Kaution in Höhe des Wertes eines Flugtickets ins Heimatland geleistet werden. Diese Voraussetzung kann in einigen Fällen durch Vorlage eines gültigen Rückflugtickets, das den beantragten Zeitraum abdeckt, oder im Falle der Arbeitsgenehmigungen durch eine schriftliche Verpflichtung des Arbeitgebers ersetzt werden, gegebenenfalls für die Kosten einer Rückführung ins Heimatland aufzukommen.

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