IMMIGRATION » Unbefristeter / Daueraufenthalt
Die Daueraufenthaltsgenehmigung gibt ihrem Inhaber maximale Freiheit in Bezug auf Ein- und Ausreise sowie Aktivität innerhalb Südafrikas. In einigen Kategorien oder Einzelfällen werden den Ausländern Bedingungen und/oder Beschränkungen auferlegt. Nach spätestens fünf Jahren ist jedoch jeder Daueraufenthaltsberechtigte frei in der Wahl seiner Aktivität.

Die Daueraufenthaltsgenehmigung hat keinen Einfluss auf die Staatsangehörigkeit. Der Inhaber kann einen mit den Worten „Nicht-Staatsangehöriger“ versehenen südafrikanischen Personalausweis (»» identity document oder ID document) erhalten, aber keinen südafrikanischen Reisepass.

Im Einzelfall ist eingehend darüber nachzudenken, ob der Erhalt der Daueraufenthaltsgenehmigung angestrebt werden sollte, da dies dazu führen kann, dass gewisse Steuervorteile verloren gehen.
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