SERVICES » Steuerhinweise
Zwischen Suedafrika und den meisten Europäischen Ländern (wie z.B. Deutschland) besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen, das in den allermeisten Fällen verhindert, dass ein in Südafrika lebender Europäer von zwei Finanzämtern zur Kasse gebeten wird. In steuerlicher Hinsicht gibt es bei einer Umsiedlung nach Südafrika einige Besonderheiten zu beachten, die im Einzelgespräch zu erörten sind.

Einkommen aus Rente und Pension ist in Südafrika steuerfrei.

Der Erhalt der Daueraufenthaltsgenehmigung in Südafrika führt nicht immer zugleich zur hiesigen Steuerpflicht in Bezug auf das weltweite Einkommen. Ob eine Person steuerpflichtig wird, bestimmt sich nach der Anzahl der Tage, die sie sich in Südafrika aufgehalten hat (sog. “time-rule”), oder danach, ob die Person in Südafrika ihren „Lebensmittelpunkt“ hat (“ordinarily resident”). Keine dieser Bedingungen ist mit dem immigrationsrechtlichen Status verknüpft. Im Einzelfall kann jedoch ein Bezug bestehen, weswegen eine eingehende Beratung zu empfehlen ist.
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