IMMIGRATION » Unternehmen, die Ausländer beschäftigen
Unternehmen mit einem dauerhaften Bedarf an ausländischen Arbeitnehmern können die sogenannte Körperschaftsgenehmigung erlangen. Sie wird nicht den einzelnen ausländischen Arbeitnehmern, sondern dem Unternehmen selbst erteilt und erlaubt es ihm, regelmäßig eine genehmigte Anzahl an Ausländern in genehmigten Positionen einzustellen. Dies bietet Unternehmen Flexibilität und Planungssicherheit.

Die Unternehmen müssen ihren Bedarf an ausländischen Arbeitskräften darlegen. Nach Erteilung der Körperschaftsgenehmigung kann das Unternehmen Ausländer rekrutieren, die unter Vorlage ihrer persönlichen Unterlagen in einem vereinfachten Verfahren eine Körperschaftsmitarbeitergenehmigung erhalten.
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