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Immigration » Besuch / Urlaub |
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Aufenthalt bis zu 3 Monaten
Wer sich in Südafrika über einen Zeitraum von bis zu 3 Monaten aufhalten und keiner genehmigungspflichtigen Aktivität folgen möchte, kann hierfür relativ problemlos eine Besuchergenehmigung erhalten. Die meisten europäischen Länder sind von der Visumspflicht befreit, so dass deren Staatsangehörige die Genehmigung automatisch bei der Einreise erhalten. Eine einmalige Verlängerung für weitere 3 Monate ist gegen Leistung einer Gebühr möglich.
Aufenthalt von 3 bis 36 Monaten
Besuchergenehmigungen für einen längeren Zeitraum (bis zu 3 Jahre) werden seit der jüngsten Gesetzesänderung nur noch in eng definierten Fällen erteilt (z.B. freiwillige, gemeinnützige oder wohltätige Aktivität unter „Unselbständige Arbeit“ und „Studium, Ausbildung, Forschung“). Außerhalb dieser Fälle ist der reine langfristige Aufenthalt nicht mehr erlaubt.
»» Daueraufenthalt
Für Besucher ohne weitere Aufenthaltsgründe gibt es keine Möglichkeit, eine Daueraufenthaltsgenehmigung zu erlangen.
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Neue Liste der Seltenen Qualifikationen veröffentlicht
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Gesetzesänderung Verzögert
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Bewegung bei "Permanent Residence" Anträgen
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Minister's Response on Immigration Issues
Media Release from the South African Department of Home Affairs
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