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Gültigkeit ausländischer Führerscheine in Südafrika

Allgemeines zum Führerschein in Südafrika...

Für den Bereich des Straßenverkehrs und die damit einhergehenden Fragestellungen der Fahrerlaubnis finden die Regelungen des National Road Traffic Act (Act 93 of 1996) Anwendung. Insbesondere die dazugehörigen National Road Traffic Regulations geben Aufschluss über die Voraussetzungen rechtmäßigen Verhaltens im Straßenverkehr. Zuständige Behörde für diese Belange in der Region Western Cape ist das Department of Transport & Public Works, 9 Dorp Street in Cape Town (Öffnungszeiten: werktags von 9:00 bis 12:15). In Bezug auf ausländische Staatsangehörige die im Besitz eines Führerscheins ihres Heimatlandes sind und in Südafrika Auto fahren wollen, sehen die National Road Traffic Regulations folgendes vor:

Führerschein und Fahrerlaubnis während temporärer Aufenthalte

Touristen werden als lediglich temporär ansässig angesehen und von den Regulations unter Regel 110 Absatz (1) erfasst. Um danach in Südafrika legal ein Kraftfahrzeug zu führen, bedarf es lediglich eines gültigen Internationalen Führerscheins, der in Verbindung mit dem ebenfalls mitzuführenden deutschen Führerschein gültig ist.

Der internationale Führerschein kann bei jeder Polizeidienststelle im Heimatland beantragt werden. Hat man keinen internationalen Führerschein, dann ist es gängige Praxis, dass der ausländische Führerschein sowie eine beglaubigte Übersetzung ins Englische mitgeführt werden müssen.

Dasselbe gilt für Inhaber einer befristeten Aufenthaltsgenehmigung (Rentner, Arbeitnehmer, Gewerbetreibende, Studenten, soziale Dienste, etc.). Diese Personen haben derzeit keine Möglichkeit, einen südafrikanischen Führerschein zu beantragen, weil den Traffic Departements diese Arten von Permits nicht bekannt sind. Die genannte beglaubigte Übersetzung kann beim deutschen Generalkonsulat in Kapstadt gegen ein Entgelt von derzeit ca. 25,- € in Auftrag gegeben werden. Sie wird meist umgehend ausgestellt, wobei wir die vorherige Vereinbarung eines Termins beim Deutschen Generalkonsulat empfehlen.

Führerschein für Einwanderer in Südafrika

Für Personen die im Besitz einer Daueraufenthaltsgenehmigung (sog. Permanent Residence permit = PR) für Südafrika sind, gelten erweiterte Voraussetzungen. Sie müssen die Umwandlung ihres ausländischen- in einen südafrikanischen Führerschein beantragen. Der Antrag muss persönlich und insbesondere fristgerecht (s.u.) beim jeweils zuständigen Traffic Department gestellt werden. Für die Region Western Cape ist dies das o.g. Department of Transport & Public Works.

Bei der Beantragung sind die folgenden Unterlagen im Original vorzulegen:

  • Deutscher bzw. europäischer Führerschein und Reisepass.
  • Bestätigungsschreiben über die Gültigkeit des Führerscheins von der deutschen Botschaft.
  • PR-Zertifikat.
  • Südafrikanisches ID Buch, oder, wenn noch kein ID-Buch vorhanden ist, Vorlage des „Traffic Register Number Certificate“.

Einige Traffic Departments verlangen darüber hinaus eine Erläuterung zu den Fahrerlaubnisklassen in englischer Sprache. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an das deutsche Generalkonsulat in Kapstadt (s.o). Bei der Beantragung werden Fingerabdrücke genommen und es erfolgt ein Sehtest.

Bitte beachten Sie darüber hinaus unbedingt das Fristerfordernis: Grundsätzlich muss der südafrikanische Führerschein innerhalb von einem Jahr nach Erlangung der PR beantragt werden. Nach einem uns vorliegenden Schreiben des Department of Transport & Public Works von Januar 2012, gilt für Personen mit PR jedoch eine Fünfjahresfrist. Demnach kann ein Führerschein auch innerhalb von 5 Jahre nach Erlangung der PR beantragt werden. In dem Schreiben bezieht sich das Department allgemein auf Section 110 der National Road Traffic Regulations. Da dies reine Verwaltungspraxis darstellt, für die es keine gesetzliche Grundlage gibt und die sich deshalb auch ändern kann, möchten wir Sie darauf hinweisen, sich nach Möglichkeit an die o.g. Einjahresfrist zu halten.

Haben Sie Ihre Unterlagen vollständig und fristgerecht eingereicht, stellt Ihnen das Department of Transport & Public Works ein „letter of authority“ aus. Ihr zuständiges lokales Verkehrsamt stellt Ihnen dann gegen Vorlage dieses „letter of authority“ sowie aller o.g. Dokumente zunächst einen temporären südafrikanischen Führerschein aus. Dabei wird eine Service-Fee von R185 fällig.

Die Ausstellung des `richtigen` südafrikanischen Führerscheins kann bis zu 6 Wochen dauern. Dieser ist dann für fünf Jahre gültig und muss bzw. kann danach für weitere fünf Jahre verlängert werden. Es entspricht im Übrigen geltendem Recht, dass Ihr deutscher Führerschein- nach Beantragung des südafrikanischen eingezogen werden kann. Teilweise wird dies auch so praktiziert. Sollten Sie jedoch zurück nach Deutschland kommen, können Sie dort wieder einen neuen Führerschein beantragen.

Sollten Sie dann weiter – für eventuelle Auslandsaufenthalte während denen Sie Auto fahren möchten – einen internationalen Führerschein beatragen wollen, so wenden Sie sich in dieser Sache bitte an den südafrikanischen Automobil Club, „Automobile Association“ (AA).

Abschließend möchten wir Sie noch auf folgendes hinweisen: ein ungültiger Führerschein kommt dem Fahren ohne Führerschein gleich. Damit macht man sich einer Verkehrsordnungswidrigkeit strafbar. Zusätzlich droht ein Bußgeld in Höhe von R500.00 und das Fahrzeug muss abgestellt werden. Abgesehen davon sollte in diesen Zusammenhang beachtet werden, dass im Fall von Personen- und Sachschäden an deren Verursachung sie beteiligt sind, ihre Versicherung zur Schadensbegleichung dann eventuell nicht verpflichtet.

Wir danken IBN für diese Informationen!

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