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Reiseinformationen für Kapstadt und Südafrika | Tafelberg nach Sonnenuntergang

Verlängerung des Besucher / Touristen Visums für Südafrika

Bei der Einreise wird üblicherweise ein Touristenvisum für maximal 3 Monate ausgestellt. Viele möchten aber gerne den Aufenthalt verlängern oder kommen bereits mit der Absicht nach Südafrika um z.B. maximal 6 Monate zu bleiben. Bei der Einreise wird übrigens kein Visum für länger als 3 Monate ausgestellt.

Visa Facilitation Services (VFS)

Eine zentrale Veränderung des Visa-Gesetzes ist, daß Erstanträge nun im Heimatland bei der jeweiligen südafrikanischen Botschaft gestellt werden müssen. In Südafrika selbst dürfen nur Verlängerungen für das Touristen-Visum und bestimmte Veränderungsanträge gestellt werden.

Hier wurden die Leistungen an die externe Firma Visa Facilitation Services (VFS) übergeben, die nun Anträge annimmt, diese sauber erfaßt und zu Home Affairs nach Pretoria zur Entscheidung versendet. Gerade diese Prozesse waren in der Vergangenheit oft mangelhaft und man hat offensichtlich jede Hoffnung in die eigenen Beamten aufgeben! Die VFS Büros sind nun in verschiedenen Zentren eröffnet und funktionieren recht gut und professionell. Alle Antragssteller müssen nun persönlich entweder bei VFS oder den Botschaften im Heimatland erscheinen.

Die meisten, die einfach nur dem europäischen Winter entfliehen möchten, benötigen unverändert kein Visum, es wird für 90 Tage bei der Ankunft in SA ausgestellt. Anders als ursprünglich in den Raum gestellt, ist eine Verlängerung um weitere 90 Tage weiterhin möglich. Dies muß über VFS erfolgen, ein online Formular muß ausgefüllt werden, dann gibt es einen Termin zur persönlichen Einreichung. Diese muß mindestens 60 Tage vor Ablauf des ersten Visums erfolgen. Die Gebühr beträgt weiterhin R425 pro Person, allerdings kommt noch eine VFS Gebühr von R1.350 dazu. Das sind immerhin R3.550 pro Ehepaar.

Eine Gefahr besteht, wenn die Verlängerung nicht pünktlich zurückkommt und man aus irgendwelchen dringenden Gründen ausreisen muß. Erscheint man mit einem abgelaufenen Permit am Flughafen, wird man sofort als unerwünscht erklärt und für 1 bis 5 Jahre von der Wiedereinreise gebannt. Dies kann zwar korrigiert werden, aber ein Risiko bleibt. Wir empfehlen daher eindringlich, ein langfristiges Visum zu beantragen und damit Rechtsicherheit und inneren Frieden zu bekommen. Wir beraten Sie gern.

Bei der 90 Tage Verlängerung müssen anders als zuvor gemeldet, keine medizinischen und radiologischen Untersuchungen erfolgen und auch keine polizeilichen Führungszeugnisse erbracht werden. Das beliebte kurzfristige Arbeitsvisum für 90 Tage (Section 11(2) für Geschäftsreisen, Praktika, Instandsetzungen, etc.) muß nun vorab im Heimatland beantragt werden, Berlin erlaubt eine postalische Beantragung und verspricht eine wundersame Bearbeitung in nur 5 Tagen!

Für die Verlängerung des Besuchervisum sind z.B. folgende Dokumente vorzuzeigen:

  • Kurzes Schreiben, weswegen man länger in Südafrika bleiben möchte
  • Reisepass (Gültigkeitsdauer mind. 30 Tage nach Ablauf der Verlängerung)
  • Das Antragsformular BI-1739, das beim Department of Home Affairs erhältlich ist.

Beispiele von Vermögensnachweisen, dass man aus eigenen Mitteln den Lebensunterhalt in Südafrika bestreiten kann:

  • Kontoauszüge seiner Bank
  • Gehaltsnachweise des Arbeitsgebers
  • Bürgschaften südafrikanischer Personen
  • Krankenversicherungsnachweis
  • Nachweis von Bargeld in Form von z.B. Kreditkarten
  • Bearbeitungsgebühr in Höhe von R425 pro Antragsteller
  • Gültiges Rückflugticket oder Hinterlegung einer Kaution in Höhe von R 3.110

"Direktive 9"

Abschließend noch einige Bemerkungen zur umstrittenen Direktive 9, die soviel Ärger ausgelöst hat. Personen, die das Land verlassen und kein gültiges Visum besitzen, werden bei der Ausreise sofort für ein bis fünf Jahre von der Rückkehr gebannt.

Dies erfolgt unabhängig davon, ob man rechtzeitig zuvor eine Verlängerung bei Home Affairs eingereicht hatte! Es geht hier eher darum, Personen des Landes zu verweisen, die sich über Monate oder gar Jahre illegal in Südafrika aufgehalten haben, entsprechend zu bestrafen. Die Probleme in der eigenen Verwaltung ignorierte man natürlich. Allerdings gibt es einen relativ problemlosen Prozess, die Verbannung wieder aufzuheben, wo man berechtigte Gründe nachweisen kann, die Bearbeitung dauert zwischen 2 und 4 Wochen.

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