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Kapstadt Panorama mit Tafelberg | Südafrika

Visum für Familienangehörige und Partner in Südafrika

Verwandtschaft zu südafrikanischen Staatsbürgern

Ehe- und Lebenspartnern von Südafrikanern oder Inhabern einer Daueraufenthaltsgenehmigung kann es erlaubt werden, zu arbeiten, zu studieren oder ein Geschäft zu betreiben, auch wenn sie sich nicht für eine Studien-, Arbeits- oder Unternehmergenehmigung qualifizieren. Unter den Begriff „Lebenspartner“ fällt eine gleich- oder gegengeschlechtliche Partnerschaft zwischen einem Ausländer und einem südafrikanischen Staatsbürger oder Daueraufenthaltsberechtigten, die nachweislich zusammen leben und einander emotional und finanziell verpflichtet sind.

Mitglieder der unmittelbaren Familie von Südafrikanern oder Daueraufenthaltsberechtigten können eine Verwandtengenehmigung erlangen. Diese Genehmigung erlaubt nur den reinen Aufenthalt und beinhaltet keine Arbeits- oder Studiengenehmigung.

Familie von Inhabern von befristeten Genehmigungen

Familienmitglieder in Begleitung von Inhabern eines verlängerten Besuchervisums, Studien-, Rentner-, Arbeits- oder Unternehmervisums können ein Aufenthaltsvisum für den entsprechenden Zeitraum wie der Hauptvisumsinhaber (meisten aber maximal für 3 Jahre) erhalten. Zu Familienmitgliedern zählen in diesem Zusammenhang Ehe- oder Lebenspartner und finanziell abhängige Kinder, wobei der Begriff „Lebenspartner“ eheähnliche Gemeinschaften wieder nur dann einschließt, wenn diese mindestens für 2 Jahre bestanden haben. Soweit im Heimatland rechtlich möglich, muss eine offizielle Eintragung der Lebenspartnerschaft vorgelegt werden. Kinder im schulpflichtigen Alter müssen Studienvisa erlangen. Partner, die selbst arbeiten wollen, müssen ein entsprechendes eigenes Visum erlangen.

Daueraufenthalt in Südafrika

Neben einem befristeten Visum kann ggf. auch eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung beantragt werden.

Die Ehe- / Lebenspartner von Südafrikanern oder Daueraufenthaltsberechtigten qualifizieren sich für eine Daueraufenthaltsgenehmigung erst, wenn und soweit die Ehe oder Partnerschaft mindestens fünf Jahre lang bestanden hat. Zwischen 18 und 24 Monate nach Erteilung der Daueraufenthaltsgenehmigung muss der Nachweis erbracht werden, dass die Ehe oder Lebensgemeinschaft noch besteht.

Auch Familienmitglieder im ersten Verwandtschaftsgrad von Südafrikanern oder von Daueraufenthaltsberechtigten haben ein Recht auf Daueraufenthaltsgenehmigung. Zu beachten ist, dass Kinder unter 21 Jahren von Daueraufenthaltsberechtigten innerhalb von 2 Jahren nach dem 18. Geburtstag ihren Status als Daueraufenthaltsberechtigte bestätigen lassen müssen.

Die Familie von Antragstellern einer Daueraufenthaltsgenehmigung wird entweder ausdrücklich oder über einen kleinen Umweg in den Antrag mit einbezogen.

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