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Visum für Familienangehörige und Partner in Südafrika

Verwandtschaft zu südafrikanischen Staatsbürgern

Ehe- und Lebenspartnern von Südafrikanern oder Inhabern einer Daueraufenthaltsgenehmigung kann es erlaubt werden, zu arbeiten, zu studieren oder ein Geschäft zu betreiben, auch wenn sie sich nicht für eine Studien-, Arbeits- oder Unternehmergenehmigung qualifizieren. Unter den Begriff „Lebenspartner“ fällt eine gleich- oder gegengeschlechtliche Partnerschaft zwischen einem Ausländer und einem südafrikanischen Staatsbürger oder Daueraufenthaltsberechtigten, die nachweislich zusammen leben und einander emotional und finanziell verpflichtet sind.

Mitglieder der unmittelbaren Familie von Südafrikanern oder Daueraufenthaltsberechtigten können eine Verwandtengenehmigung erlangen. Diese Genehmigung erlaubt nur den reinen Aufenthalt und beinhaltet keine Arbeits- oder Studiengenehmigung.

Familie von Inhabern von befristeten Genehmigungen

Bei einigen Genehmigungen erhalten die den Antragsteller begleitenden Familienmitglieder eine Aufenthaltserlaubnis. (Familienmitglieder heißt hier Ehe- oder Lebenspartner und finanziell abhängige Kinder, wobei der Begriff „Lebenspartner“ in diesem Fall eheähnliche Gemeinschaften nur dann einschließt, wenn diese entweder in Südafrika begründet oder im Heimatland offiziell anerkannt sind.)

Daueraufenthalt in Südafrika

Die Ehe-/Lebenspartner von Südafrikanern oder Daueraufenthaltsberechtigten qualifizieren sich für eine Daueraufenthaltsgenehmigung erst, wenn und soweit die Ehe oder Partnerschaft mindestens fünf Jahre lang bestanden hat. Zwei Jahre nach Erteilung der Daueraufenthaltsgenehmigung muss im Falle der nichtehelichen Gemeinschaft der Nachweis erbracht werden, dass die Gemeinschaft noch besteht.

Auch Familienmitglieder im ersten Verwandtschaftsgrad von Südafrikanern oder von Daueraufenthaltsberechtigten haben ein Recht auf Daueraufenthaltsgenehmigung. Zu beachten ist, dass Kinder unter 21 Jahren von Daueraufenthaltsberechtigten innerhalb von 2 Jahren nach dem 21. Geburtstag ihren Status als Daueraufenthaltsberechtigte bestätigen lassen müssen.

Die Familie von Antragstellern einer Daueraufenthaltsgenehmigung wird entweder ausdrücklich oder über einen kleinen Umweg in den Antrag mit einbezogen.

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