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Kapstadt Panorama mit Tafelberg | Südafrika

Südafrika Immigrations FAQs

Was brauche ich, wenn ich als Deutsche in Südafrika Urlaub machen möchte?

Deutschland gehört zu den “Nicht-visapflichtigen-Ländern”, d.h für einen bis zu drei Monate langen Urlaub benötigen Sie bei der Einreise nur Ihren gültigen Reisepass und ein Rückflugticket. Das Visum wird dann am Flughafen erteilt. Sollten Sie sich länger als drei Monate in Südafrika als Besucher aufhalten wollen, ist eine Verlängerung des Besuchervisums für weitere drei Monate möglich.


Meine Freundin bzw. mein Freund ist Südafrikaner - gibt es für mich eine Möglichkeit eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung und eine Arbeitserlaubnis zu erhalten?

Ja, Lebenspartner von Südafrikanern oder Daueraufenthaltsberechtigten können einen Antrag auf Daueraufenthalt stellen, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Beziehung langfristig ausgerichtet ist. Eine Arbeitsgenehmigung kann ebenfalls, bei Nachweis eines Arbeitsangebotes, beantragt werden.


Wie muss die Lebenspartnerschaft offiziell bestätigt werden?

Die Lebenspartner müssen einen notariellen Vertrag unterzeichnen, der bestätigt, dass die Intention besteht, die Beziehung langfristig zu führen, dass keine Dritte Person involviert ist, dass die Lebenspartner in einer gemeinsamen Wohnung leben und dass die Partner sich gegenseitig verpflichten einander emotional und finanziell zu unterstützen.


Ich möchte gern in Suedafrika arbeiten, welche Chancen habe ich als Deutscher eine Arbeitserlaubnis zu erhalten?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten eine Arbeitserlaubnis zu beantragen.
Bitte schauen Sie in unserer Informationsbroschüre unter Punkt B.III.a-c.


Einer meiner Familienangehörigen hat eine Daueraufenthaltsberechtigung für Südafrika. Kann ich dann auch eine bekommen?

Familienangehörige des 1ten Ranges (Kinder, Eltern, Ehepartner) können ebenfalls einen Antrag auf Daueraufenthalt stellen.


Ich würde gerne im nächsten Jahr eine Freiwilligentätigkeit in Kapstadt ausüben. Da ich die Dauer meines Aufenthaltes bisher noch nicht einschätzen kann und dem zufolge auch noch keinen Rückflug buche, ist meine Frage, wie man die Barhinterlegung für einen Rückflug zu verstehen hat. Bekomme ich so auch ein Visum evtl. für 5 Monate, wenn ich das Geld für einen Rückflug nachweisen kann? Handelt es sich dabei um ein normales Touristenvisum, d.h. gilt es nur 3 Monate, oder kann ich es verlängern, wenn ich den Nachweis bringe, für wen ich diese Tätigkeit ausübe?

Wenn Sie deutsche Staatsbürgerin sind und die Dauer der Freiwilligentätigkeit 3 Monate nicht übersteigt, benötigen Sie kein Visum. Ist die Dauer der Freiwillientätigkeit länger, so müssen Sie ein Visum beantragen. Bitte beachten Sie, dass Freiwilligenarbeit nur für gemeinnützige Organisationen geleistet werden kann, z.B. Kinder-, Waisen- oder Altenheime, Frauen-/Aidsprojekte, Rotes Kreuz etc. Ein Rückflugticket sollten Sie auf jeden Fall haben, ansonsten müssen Sie am Flughafen bei der Einreise die Barhinterlegung vornehmen. Nur danach wird Sie der Beamte in das
Land lassen. Mit einem normalen Touristenvisum kann keine Freiwilligentätigkeit geleistet werden!


Wenn ich Arbeit in Südafrika aufnehmen möchte, benötige ich zu meinem Work Permit (Arbeitserlaubnis) trotzdem noch ein entsprechendes Visum?

Ja, neben der Beantragung des Work Permit muss immer auch ein auf die Dauer und Tätigkeit abgestimmtes Visum beantragt werden. Allein das Work Permit berechtigt nicht zum Aufenthalt in Südafrika. Bitte schauen Sie zu den verschiedenen Visumsformen in unsere Immigrationsbrochüre.


Wann brauche ich eigentlich solch ein Work Permit? Auch bei Absolvierung eines Praktikums?


Ein Work Permit wird immer dann benötigt, wenn Sie eine bezahlte Tätigkeit ausüben, das heisst nachweisbar ist, dass Sie ein regelmässiges Einkommen haben. Praktika dürfen im allgemeinen nur unbezahlt sein. Hierfür benötigt man dann kein Work Permit, aber selbst bei einer Dauer des Praktikums von unter drei Monaten wird ein spezielles Visum benötigt (siehe Immigrationsbroschüre).


Auf welche Weise und wie viel muss ich finanziell nachweisen, wenn ich einer unbezahlten Tätigkeit nachgehe?


Der Nachweis, dass die Lebenshaltungskosten aus eigenen Mittlen finanziert werden können, kann in folgender Form eingereicht werden:

• Kontoauszüge
• Nachweis von Bargeld in Form von z.B. Reiseschecks oder Kreditkarten.

Hilfreich ist bei Praktika immer eine schriftliche Bestätigung der Eltern über eine regelmässige finanzielle Unterstützung.

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