Visum für Studium, Ausbildung und Forschung in Südafrika
Studiengenehmigung
Wer in Südafrika eine Schule, Universität oder andere Ausbildungsstätte besuchen möchte, kann eine Studiengenehmigung erhalten. Der Inhaber einer Studiengenehmigung, sofern er nicht mehr Schüler ist, darf einer Nebentätigkeit von maximal 20 Stunden pro Woche nachgehen.
Praktikum - praktisches Jahr - Ausbildung
Die Einordnung von praktischer Arbeit im Rahmen einer Ausbildung, eines Studiums oder Referendariats bereitet im südafrikanischen Einwanderungsrecht seit Jahren Probleme. Je nach Auslegung der jeweiligen Vertretung der Behörde wird ein Antrag auf Besucher-, Studien- oder Arbeitsgenehmigung verlangt. Eine einheitliche Auslegung ist bisher nicht gefunden worden, und es ist zu empfehlen, sich im Einzelfall zu erkundigen.
Akademisches Sabbatjahr, Forschung
Personen, die in Südafrika ein akademisches Sabbatjahr verbringen oder Forschung betreiben möchten, können eine für bis zu 3 Jahre gültige Besuchergenehmigung erhalten.
Daueraufenthaltsgenehmigung
Auf der Grundlage von Studium, Ausbildung oder Forschung gibt es keine Möglichkeit, eine Daueraufenthaltsgenehmigung zu erlangen.