Angestelltenverhältnis und unselbstständige Arbeit in Südafrika
Arbeitsgenehmigung für Südafrika
Wer in Südafrika eine Stelle suchen oder annehmen möchte, muss eine Arbeitsgenehmigung erlangen. Hier ist zwischen verschiedenen Kategorien zu wählen, je nach Art der Tätigkeit, Länge des Aufenthalts und Qualifikation bzw. Erfahrung des Antragstellers.
Die klassische Arbeitsgenehmigung ist die sogenannte allgemeine Arbeitsgenehmigung. Hier muss der Arbeitgeber nachweisen, dass er sich vergeblich bemüht hat, einen lokalen Kandidaten zu rekrutieren (unter anderem durch Nachweis der Ausschreibung der Stelle) und dass er besonderen Bedarf für die speziellen Qualifikationen, Fähigkeiten oder Erfahrung des Antragstellers hat. Auch müssen die Qualifikationen des Antragstellers von den südafrikanischen Behörden evaluiert werden, was kosten- und zeitaufwendig ist.
Quoten–Arbeitsgenehmigung für Südafrika
Am 8. März 2006 wurden endlih die lang ersehnten „Quoten“ und Berufskategorien für die sogenannte Quoten–Arbeitsgenehmigung veröffentlicht. Vielfach herrschte Enttäuschung darüber, dass die Berufskategorien ungleich spezieller als in früheren Listen sind. Dennoch bietet sich für diejenigen, die in eine der spezialisierten Kategorien fallen und mindestens 5 Jahre einschlägige Berufserfahrung nachweisen können, die Möglichkeit, mit weniger Aufwand eine Arbeitsgenehmigung zu erlangen. Hier muss die Stelle nicht ausgeschrieben oder vom Arbeitgeber dargelegt werden, dass kein Südafrikaner die Position besetzen kann. Besonders interessant ist, dass eine Genehmigung erteilt werden kann, ohne dass ein Arbeitsangebot oder ein Vertrag des zukünftigen Arbeitgebers vorliegt. Diese müssen spätestens 90 Tage nach Genehmigungserteilung nachgereicht werden. Die Qualifikationen des Antragstellers müssen von den südafrikanischen Behörden evaluiert werden, was kosten- und zeitaufwendig ist.
Außergewöhnliche Fähigkeiten
Personen mit außergewöhnlichen Fähigkeiten oder Qualifikationen kann eine Arbeitsgenehmigung für außergewöhnliche Fähigkeiten unabhängig von einem vorliegenden Arbeitsangebot erteilt werden. Der Begriff „außergewöhnlich“ ist nicht definiert. Allerdings müssen die Fähigkeiten durch bestimmte definierte Bestätigungen und Dokumente nachgewiesen werden.
Entsendung nach Südafrika
Im Falle von Entsendung oder Versetzung von Arbeitnehmern zwischen Zweigstellen, verwandten oder angegliederten Firmen kann eine Entsendungsarbeitsgenehmigung erteilt werden. Hier ist der Verwaltungsaufwand erheblich reduziert, aber die Genehmigung kann nur für zwei Jahre erteilt werden.
Gemeinnützige oder wohltätige Aktivitäten
Personen, die in Südafrika freiwilligen oder wohltätigen und gemeinnützigen Tätigkeiten nachgehen wollen, können eine für bis zu 3 Jahre gültige Besuchergenehmigung erhalten. Aus der Natur einer solchen Aktivität ist hier eine Vergütung in Form eines Gehalts ausgeschlossen.
Daueraufenthaltsgenehmigung für Südafrika
Eine Daueraufenthaltsgenehmigung kann erteilt werden, wenn ein unbefristetes Arbeitsangebot vorliegt, die Stelle ausgeschrieben wurde und der Antragsteller in eine bestimmte Kategorie fällt. Auch qualifizieren sich Ausländer für die Daueraufenthaltsgenehmigung, die nach 2003 über einen Zeitraum von 5 Jahren eine Arbeitsgenehmigung innehatten. Eine Daueraufenthaltsgenehmigung aufgrund von außergewöhnlichen Fähigkeiten kann ohne unbefristetes Arbeitsangebot erteilt werden.
Auf Grundlage von freiwilliger, gemeinnütziger oder wohltäiger Arbeit kann keine Daueraufenthaltsgenehmigung erlangt werden.