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Kapstadt Panorama mit Tafelberg | Südafrika

Angestelltenverhältnis und unselbstständige Arbeit in Südafrika

Arbeitsgenehmigung für Südafrika

Wer in Südafrika eine Stelle suchen oder annehmen möchte, muss eine Arbeitsgenehmigung erlangen. Hier ist zwischen verschiedenen Kategorien zu wählen, je nach Art der Tätigkeit, Länge des Aufenthalts und Qualifikation bzw. Erfahrung des Antragstellers.

Die klassische Arbeitsgenehmigung ist die sogenannte allgemeine Arbeitsgenehmigung. Hier muss der Arbeitgeber nachweisen, dass er sich vergeblich bemüht hat, einen lokalen Kandidaten zu rekrutieren (unter anderem durch Nachweis der Ausschreibung der Stelle) und dass er besonderen Bedarf für die speziellen Qualifikationen, Fähigkeiten oder Erfahrung des Antragstellers hat. Auch müssen die Qualifikationen des Antragstellers von den südafrikanischen Behörden evaluiert werden, was kosten- und zeitaufwendig ist.

Kurzzeitige Authorisierung zu Arbeiten

Die weit gefasste Definition von "Arbeit" umfasst einige Aktivitäten, von denen man annehmen könnte, dass sie mit dem einfachen Touristen- oder Besucherstatus verfolgt werden konnten. Das gilt zum Beispiel für Arbeit im Rahmen von Kurzprojekten, unbezahlte Praktika oder saisonale Arbeit in der Gastronomie oder Filmbranche. Hier kann eine sogenannte "Authorisierung zu Arbeiten" erlangt werden, die an ein gewöhnliches Besuchervisum gehängt wird und vom Antragsverfahren her wesentlich weniger aufwendig als das formale Arbeitsvisum ist.

Quoten-Arbeitsgenehmigung für Südafrika

Am 8. März 2006 wurden endlih die lang ersehnten „Quoten“ und Berufskategorien für die sogenannte Quoten–Arbeitsgenehmigung veröffentlicht. Vielfach herrschte Enttäuschung darüber, dass die Berufskategorien ungleich spezieller als in früheren Listen sind. Dennoch bietet sich für diejenigen, die in eine der spezialisierten Kategorien fallen und mindestens 5 Jahre einschlägige Berufserfahrung nachweisen können, die Möglichkeit, mit weniger Aufwand eine Arbeitsgenehmigung zu erlangen. Hier muss die Stelle nicht ausgeschrieben oder vom Arbeitgeber dargelegt werden, dass kein Südafrikaner die Position besetzen kann. Besonders interessant ist, dass eine Genehmigung erteilt werden kann, ohne dass ein Arbeitsangebot oder ein Vertrag des zukünftigen Arbeitgebers vorliegt. Diese müssen spätestens 90 Tage nach Genehmigungserteilung nachgereicht werden. Die Qualifikationen des Antragstellers müssen von den südafrikanischen Behörden evaluiert werden, was kosten- und zeitaufwendig ist.

Document herunterladen zur Quoten Arbeitsgenehmigung in Südafrika

Critical Skills Visa / Qualifiziertenvisum

Diese Visumskategorie wurde im Mai 2014 eingeführt und hat sowohl die Quoten-Arbeitsgenehmigung als auch die Arbeitsgenehmigung für Außergewöhnliche Fähigkeiten ersetzt. Sie steht Personen offen, die Qualifikationen und/oder Fähigkeiten in spezifischen Industrien und Fachgebieten haben. Eine ausführliche Liste von "critical skills" wurde von der Regierung erlassen und enthält über 80 Seiten mit Berufen und Fachgebieten, sowie Informationen drüber, wie diese nachgewiesen werden müssen. Typischerweise muss eine Bestätigung des einschlägigen Berufsverbandes oder einer südafrikanischen Behörde über die Qualifikationen und die Berufserfahrung vorgelegt werden. Falls gesetzlich vorgeschrieben, ist die Registrierung mit dem Berufsverband notwendig. Wegen der praktischen Schwierigkeiten, derartige Bestätigungsschreiben und Registrierungen zu bekommen, hat die Einwanderungsbehörde eingelenkt und eine Friast von 12 Monaten erteilt, innerhalb derer diese Unterlagen nachgereicht werden können. Darüberhinaus müssen formale Qualifikationen von den südafrikanischen Behörden evaluiert (SAQA Evaluierung) werden, was zeit- und kostenaufwändig sein kann. Nach Erfüllung aller Voraussetzungen sollte das Qualifiziertenvisum arbeitgeberunabhängig (d.h. sein Inhaber kann Arbeitgeber wechseln, ohne einen neuen Antrag stellen zu müssen; in der Praxis kann es nicht unproblematisch sein, dies durchzusetzen) und für 5 Jahre ausgestellt werden.

Entsendung nach Südafrika

Im Falle von Entsendung oder Versetzung von Arbeitnehmern zwischen Zweigstellen, verwandten oder angegliederten Firmen kann eine Entsendungsarbeitsgenehmigung erteilt werden. Hier ist der Verwaltungsaufwand erheblich reduziert, aber die Genehmigung kann nur für zwei Jahre erteilt werden.

Allgemeine Arbeitsgenehmigung

Das bekannteste Arbeitsvisum ist das sogenannte "allgemeine Arbeitsvisum". Hier muss der Arbeitgeber nachweisen, dass er sich vergeblich bemüht hat, einen lokalen Kandidaten zu rekrutieren (unter anderem durch Nachweis der Ausschreibung der Stelle in der vorgeschriebenen Form), und dass er besonderen Bedarf für die speziellen Qualifikationen, Fähigkeiten oder Erfahrung des Antragstellers hat. Auch müssen die Qualifikationen des Antragstellers von den südafrikanischen Behörden evaluiert (SAQA Evaluierung) werden, was kosten- und zeitaufwändig ist. Mit der Gesetzesänderung vom Mai 2014 wurde die vormals optionale Empfehlung des Arbeitsministeriums verpflichtend gemacht. Eine solche zu erhalten setzt diverse Verfahren durch den Arbeitgeber voraus und kann zeitaufwändig sein, so dass sich die Vorlaufzeiten für allgemeine Arbeitsvisa erheblich verlängert haben. IMCOSA wird die Arbeitgeber sicher durch dieses Verfahren begleiten.

Corporate Worker Certificate

Personen, die eine Anstellung bei einer Organisation annehmen wollen, die im Besitz eines Corporate Visa ist, können mit vergleichsweise geringem Aufwand ein "Corporate Worker Certificate" erlangen. Die Voraussetzungen sind im Vergleich zu den meisten anderen Arbeitsvisa-Kategorien niedrig, haben sich aber mit der Gesetzesänderung vom Mai 2014 verschärft.

Ehe- oder Lebenspartner von Südafrikanern

Ehe- oder Lebenspartner (aus hetero- oder homosexueller Partnerschaft) von südafrikanischen Staatsbürgern oder Daueraufenthaltsberechtigten, die von ihren Partnern unterstützt werden, können eine Authorisierung zu Arbeiten erlangen, ohne die strengen Bedingungen der Arbeitsvisa erfüllen zu müssen.

Bestimmte Arbeit unter erleichterten Bedingungen

Seit Mai 2014 können bestimmte Aktivitäten auf der Basis eines Langzeitbesuchervisums für bis zu 3 Jahre ausgeübt werden, dessen Voraussetzungen erheblich geringer sind als die für Arbeitsvisa. Unter anderem werden folgende Aktivitäten abgedeckt: Lehren an internationalen Schulen, Arbeit in der Filmindustrie, entsandte Journalisten, besuchende Professoren, Künstler, Entertainer und Tourenleiter.

Gemeinnützige oder wohltätige Aktivitäten

Personen, die in Südafrika freiwilligen oder wohltätigen und gemeinnützigen Tätigkeiten nachgehen wollen (typischerweise bei einer non-profit, religiösen oder sonst gemeinnützigen Organisation), können ein für bis zu 3 Jahre gültiges Besuchervisum erhalten, das ihnen diese Art von Arbeit erlaubt. Aus der Natur einer solchen Aktivität heraus scheint hier eine Vergütung in Form eines Gehalts ausgeschlossen, wenn man den Weg über das Arbeitsvisum vermeiden will.

Daueraufenthaltsgenehmigung für Südafrika

In einigen der oben beschriebenen Fälle kann neben dem befristeten Visum ggf. auch eine Daueraufenthaltsgenehmigung beantragt werden. Diese wird erteilt, wenn der Antragsteller bereits mindestens 5 Jahre lang ein Arbeitsvisum innehatte und ein unbefristetes Arbeitsangebot vorliegt. Authorisierungen zu Arbeiten für Ehe- oder Lebenspartner von Südafrikanern gelten nicht als Arbeitsvisum für diesen Zweck. Eine Daueraufenthaltsgenehmigung aufgrund von besonderen Qualifikationen (critical skills) kann sofort und auch ohne unbefristetes Arbeitsangebot erteilt werden.

Auf Grundlage von freiwilliger, gemeinnütziger oder wohltäiger Arbeit kann keine Daueraufenthaltsgenehmigung erlangt werden.

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