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Rentner und Pensionäre in Südafrika

Die Rentnergenehmigung wird Ausländern jeden Alters erteilt, die ausreichende finanzielle Mittel nachweisen können, um sich in Südafrika zur Ruhe zu setzen. Die Inhaber dieser Genehmigung können sich dauerhaft oder saisonal in Südafrika aufhalten und nach Belieben ein- und ausreisen. Voraussetzung ist:

  • Ein aus dem Ausland stammendes monatliches Einkommen von R 20 000 aus einer Rente oder Pension, aus einem lebenslangen und unwiderruflichen sonstigen Anspruch oder aus einem Rentenkonto; oder
  • „Kombiniertes Vermögen“ (ohne Mindesthöhe), aus dem ein monatliches Einkommen von R 20 000 gesichert ist.

Die genannten Voraussetzungen gelten pro Person, so dass das Einkommen und Vermögen von Ehe- oder Lebenspartnern isoliert betrachtet wird und sich jeder Partner unabhängig vom anderen qualifizieren muss. Dem Antragsteller kann es unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt werden zu arbeiten.

Finanziell Unabhängige

Wie unter Besuch/Urlaub dargelegt, können finanziell Unabhängige, die sich länger als 3 Monate in Südafrika aufhalten wollen, nicht mehr problemlos eine verlängerte Besuchergenehmigung erhalten. In den meisten Fällen entscheiden sich finanziell Unabhängige für die Rentnergenehmigung, auch wenn sie noch lange nicht das Rentenalter erreicht haben.

Daueraufenthaltsgenehmigung

Rentner/Pensionäre können unter identischen Bedingungen eine Daueraufenthaltsgenehmigung erhalten. Hier kann die Familie (über einen kleinen Umweg) mit einbezogen werden.

Finanziell Unabhängige können eine Daueraufenthaltsgenehmigung erwerben, wenn Vermögen im Wert von R 7,5 Millionen nachgewiesen und eine einmalige Gebühr von R 75 000 nach Genehmigungsbewilligung an die Behörde geleistet wird. (Aufgrund der hohen Gebühr und der weitaus günstigeren Alternative der Rentnergenehmigung wird diese Kategorie kaum in Anspruch genommen.)

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