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Kapstadt Panorama mit Tafelberg | Südafrika

Visum, Einwanderung, Firmengründung in Südafrika

Lieber gleich zu BLACK PEN!

pass(usch) Am Anfang erging es Nora Dawud wie den meisten von uns: Cape Town sehen, die Stadt so intensiv erleben wie das den meisten von uns ergeht und sich schon bald nicht mehr vorstellen können, Mother City je wieder verlassen zu müssen.

Damals stand für Rechtsanwältin fest, dass sie sich nach erfolgreichem Abschluss ihres Studiums in Südafrika als Expertin für alle Einwanderungsangelegenheiten niederlassen würde. Denn die Einwanderung nach Südafrika muss nicht nur ein Traum sein. Es gibt viele Möglichkeiten in Südafrika zu arbeiten und zu leben. Eine rechtliche Beratung wird man allerdings selten bei der Botschaft (Embassy) oder bei VFS bekommen und das Einwanderungsgesetz gleicht stellenweise einem Labyrinth.

Ein Beispiel ist der nachfolgende Auszug aus dem Immigration Act 2002 (Act No.13):

„Jedes Land hat das Hoheitsrecht zu entscheiden, wer das Gebiet betreten darf oder nicht. Der Besitz eines Visums garantiert dem Inhaber keinen automatischen Zutritt in die Republik Südafrika. Ein Visum erlaubt dem Inhaber nur die Reise zur Republik Südafrika anzutreten und am Grenzübergang durch einen Einreisebeamten überprüfen zu lassen, ob er die Einreisebestimmungen des „Immigration Act, 2002 (Act No. 13 of 2002), as amended“ erfüllt. Der Zweck eines Visums ist die ordnungsgemäße Überprüfung von Antragstellern einerseits, so dass unerlaubte Personen und unerwünschte Personen in die Republik Südafrika nicht zugelassen werden, und andererseits die Einreise von genehmigten Antragstellern am südafrikanischen Grenzübergang zu ermöglichen. Visa stellen notwendige Informationen an den Einreisebeamten bereit, um zu sichern, dass Antragsteller für den richtigen Zweck und Zeitraum in die Republik Südafrika zugelassen werden.“
Genau an diesem Punkt tritt BLACK PEN IMMIGRATION (www.blackpen-immigration.com) in den Fokus. Die international tätige Firma mit Siitz in Kapstadt & Johannesburg betreut weltweit tätige Unternehmen bei firmeninternen Transfers von Mitarbeitern und Führungskräften. Des Weiteren unterstützt sie Einwanderer bei der Einreise als Geschäftsbesucher (business visa oder Section 11 (2) genannt, bei der Verlängerung eines Besuchervisums, Rentnervisum (Retirement visa) Spousal visa, sowie einer temporären Arbeitserlaubnis (general work visa, critical skills visa), der Erlangung des Residentes-Status (Permanent Residence) und auch bei der Einbürgerung.
 

Die Komplexität dieser Angelegenheiten kann nicht bestritten werden, Hexerei aber sind sie deshalb nicht. Umso bedauerlicher ist es, dass „um die Kompliziertheit“ oder gar „die Unmöglichkeit“ derartige Visa in Südafrika zu erlangen, wahre Räuberpistolen erzählt werden. Leider aber können Irrtümer und unrichtige Informationen den notwendigen Elan für Veränderungen maßgeblich negativ beeinflussen. Dabei ist es beispielsweise falsch anzunehmen, dass man für ein spousal visa verheiratet sein muss. Das Einwanderungsrecht (Immigration Act, 2002, as amended) lässt es jedoch genügen, dass man sich mindestens in einer zweijährigen permanenten Beziehung mit einem Südafrikaner / einer Südafrikanerin befindet oder den gleichen Status mit dem Inhaber einer Daueraufenthaltsgenehmigung innehat. Eine Heirat erleichtert lediglich den Nachweis einer permanenten Beziehung, ist jedoch kein Muss.

Das „spousal visa“ hat den großen Vorteil, dass man unter erleichterten Bedingungen eine Arbeitserlaubnis bekommen bzw. Studieren oder eine eigene Firma führen kann. Der Nachweis, dass kein Südafrikaner oder Permanent Resident für diese Stelle gefunden werden konnte bzw. für die Führung einer Firma, eine Investition von 5 Millionen Rand, sind keine Voraussetzungen.

Ein Spousal Visum (accompanying spouse visa) zu erhalten, ist auch mit einem Nichtsüdafrikaner möglich, wenn er eine Arbeitserlaubnis in Südafrika hat. Der wesentliche Unterschied ist jedoch, dass die accompanying spouse visa nicht die Möglichkeit eröffnet damit zu arbeiten. Was bedeutet, dass man zwar seinen Partner begleiten, mit dieser Genehmigung jedoch nicht arbeiten kann. Wohingegen eine Änderung zu einem general work visa (Allgemeine Arbeitserlaubnis)  oder critical skills visa innerhalb in Südafrika möglich ist. Die critical skills visa ist für allem für deutschsprachige interessant, die in Südafrika arbeiten wollen.  Da die deutsche Sprache als critical skill http://www.dha.gov.za/images/immigration_critical_skills.pdf in dem BPO Bereich (z.B. Call Center) auf der Critical Skills Liste in Südafrika aufgenommen wurde.

Der Vorteil des Critical skills visas ist, dass man das Visum auch ohne Arbeitgeber beantragen kann.

Eine weitere, oft zitierte Fehleinschätzung betrifft die „Allgemeine Arbeitserlaubnis“ (General work visa), die entgegen ihrem Wortlaut keine Erlaubnis darstellt, überall zu arbeiten. Sie erlaubt nur bei jener Firma zu arbeiten, für die sie auch ausgestellt wurde. Will man seinen Arbeitgeber wechseln, muss eine neue Arbeitsgenehmigung beantragt werden.

Für Nora Dawud, Juristin und CEO von BLACK PEN IMMIGRATION und ihre Mitarbeiter, ist es Priorität, den Mandanten eine umfassende rechtliche Beratung zu Teil werden zu lassen. Und das in ihrer jeweiligen Muttersprache – bei Nora Dawud ist das deutsch!

Dadurch erklärt sich den meist juristischen Laien das Einwanderungsrecht verständlich, so dass auch die nachfolgende Anwendung durch die Profis von BLACK PEN IMMIGRATION für jeden nachvollziehbar ist. Wobei selbstverständlich sichergestellt wird, dass der Antrag die gesetzlichen Maßgaben erfüllt.

Dass dies in jedem Punkt so ist, dafür sorgte Nora Dawud, indem BLACK PEN IMMIGRATION mehrere Juristen einstellte. Sind somit Anträge, die über sie bei VFS oder Botschaften eingereicht werden, mit dem kompletten rechtlichen Hintergrund abgesichert. Und sie fügt hinzu: „Selbstverständlich handeln wir dementsprechend, so dass es keine unklaren Punkte in unseren Anträgen gibt, wenn“ und das betont Frau Dawud ausdrücklich, „die Anträge von A - Z von uns bearbeitet werden.“

All das ist für Nora Dawud selbstverständlicher Bestandteil ihrer Auffassung von der seriösen Wahrnehmung sämtlicher Einwanderungsgelegenheiten – deshalb stand sie schon in Deutschland als Anwältin einer Immigrationsfirma vor und setzte dies auch in Kapstadt erfolgreich um.

Wir beraten unsere Klienten nach allen Blickwinkeln der Einwanderungsgesetze, denn die sind Bestandteil des südafrikanischen Rechts.“ betont Nora Dawud und sieht es insofern dem Klienten gegenüber nur als fair an, diesem die volle Ausnutzung der Rechtssituation zu ermöglichen.

Warum BLACK PEN? Dass es BLACK PEN IMMIGRATION sein muss, um in Südafrika auch das Thema Visum auf die leichte Schulter nehmen zu können, ist im Artikel eindeutig abgehandelt. Bleibt jedoch die Frage, warum Nora Dawud ihrem Unternehmen den Namen BLACK PEN gab. „Ganz einfach,“ lacht sie und zitiert jenen Satz, den sie in ihrer beruflichen Karriere in Südafrika am häufigsten schon vermerkt hat, schriftlich und als mündliche Aufforderung: „Please sign the application form with a black pen,“ denn es ist nun einmal so, dass in Südafrika rechtliche Dokumente, so auch die Application Form (Bewerbungsformular) für ein Visum mit einem schwarzen Stift unterschrieben sein müssen. Da mag es wie ein Orakel anmuten, dass der alte Mann, der schon seit etlichen Jahren vor dem Eingang von Home Affairs sitzt, dass der den Klienten jener Einwanderungsbehörde nicht selten aus einem Dilemma verhilft, indem er schwarze Stifte verkauft – BLACK PENs.

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