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Kapstadt vom Signal Hill | Südafrika - Foto von Gossipguy - CC BY-SA 3.0 - Details im Impressum

sa flag 80x80Seit der überstürzten und chaotischen Einführung des neuen Einwanderungsrechts am 26. Mai 2014 wurde dieses in den Medien, Foren und der Öffentlichkeit sehr intensiv debattiert. Unsere Telefone stehen kaum still, der Beratungsbedarf ist enorm. Daher ist es Zeit, kurz zu reflektieren, was wir nun wissen und wo noch Unsicherheit besteht.

Viele Teile der Gesellschaft wurden vollkommen unvorbereitet getroffen. Am meisten traf es diejenigen, die gerade Anträge zur Einreichung vorbereitet hatten und dies nun nicht mehr tun konnten. Für gut 4 Wochen stand das System komplett still. Viele andere müssen neue Wege gehen, um im Land mit ihren Familien zu bleiben, viele werden sich gar nicht mehr qualifizieren.

Erschreckend war es, daß die Behörden selbst, weder in Südafrika noch die Botschaften nicht im Geringsten vorbereitet waren. Andere Dienststellen, wie das Wirtschafts- und das Arbeitsministerium hatten weder Personal noch Budgets, um die ihnen nun übertragenen Aufgaben zu erfüllen. Es scheint ein neues Verständnis unserer Legislative zu sein, daß man zunächst einfach ein Gesetz in Kraft setzt, Strukturen und Ausbildung aber erst danach langsam zur Verfügung stellt.

Der neue Minister Gigaba wurde von der Öffentlichkeit massiv angegriffen, scheint aber das neue Gesetz für vollkommen verfassungsgemäß zu halten, bittet die Öffentlichkeit um Geduld und lädt sonst stur zum Weg über die Gerichte ein. Wir werden also mit diesen Regelungen vorläufig leben und arbeiten müssen.

Informationen zur Verlängerung des Touristen und Besucher Visums

Rentner Visa

Die monatliche Einkommensanforderung für Rentner wurde von R20.000 auf R37.000 erhöht. Vermutlich wurde der zuvor seit 2005 geltende Betrag schlicht inflationär angepaßt. Dank des Wechselkurses, der 2005 eher bei R7 zu €1 lag, ist dies keine so radikale Veränderung wie es zunächst erscheint. Weiterhin können Renten und Kapitaleinkommen in Betracht gezogen werden. Bei Ehepaaren muß sich ein Teil mit R37.000 qualifizieren, der andere erhält ein langfristiges Besuchervisum, so er/sie sich nicht selbst mit R37.000 qualifiziert, das allerdings nur 3 statt 4 Jahre gültig ist. Erstanträge müssen im Heimatland gestellt werden, Verlängerungen können in SA bei VFS eingereicht werden, Kosten betragen ebenfalls R425 zzgl. R1.350.

Die Daueraufenthaltsgenehmigung kann weiterhin in Südafrika, nun ebenfalls über VFS eingereicht werden, auch wenn man nur zu Besuch ist. Unsere bisherigen Erfahrungen sind absolut positiv, die Atmosphäre ist angenehm, am besten natürlich in der VIP Lounge, die R500 extra kostet. Wie bei der befristeten Aufenthaltsgenehmigung muß ein Antragsteller die R37.000 Einkommen nachweisen, so der Ehegatte/-gattin länger als 5 Jahre verheiratet ist, bekommt er/sie die PR gleich mit. VFS kommuniziert eine Bearbeitungszeit von 8 Monaten, aber das müssen wir abwarten.

Auch die Permanent Residence für Privatiers gibt es weiterhin, allerdings wurden die Anforderungen kräftig erhöht. Das nachzuweisende Netto-Vermögen muß nun R12 Milionen betragen (zuvor R7,5 Millionen) und die Zusatzgebühr stieg von R75.000 auf R120.000.

Arbeitsvisa

Im Bereich der Arbeitsgenehmigungen sind verschiedene Visas möglich, theoretisch soll die Masse der Anträge in die sog. „Critical Skills“ Kategorie (besondere Fähigkeiten/Qualifikationen) fallen, eine auf den aktuellen Bedarf des Landes von verschiedenen Behörden zusammen gestellten Liste. Wir stellen Ihnen diese gerne auf Anfrage aktuell zur Verfügung. Hier wurden die bisher verwendeten Quota und Exceptional Skills Permit zu einem neuen Visum verbunden, leider wurden auch die Auflagen aus beiden Permits aufaddiert. Wir müssen abwarten, wie diese Kategorie künftig in der Praxis gehandhabt wird. Ein wirklicher Engpass zeigt sich bereits, daß die meisten Berufsgruppen sich bei ihrem entsprechendem Verband vorab registrieren müssen. Diese sind leider derzeit komplett unvorbereitet.

Ähnliche Konfusion herrscht bei den klassischen Entsendungen via dem Intra-Company Transfer Visa. Was hier ganz einfach angedacht und versprochen war, nämlich daß Entsendung künftig nicht mehr auf 2 sondern auf 4 Jahre begrenzt wird, unterhöhlen die Beamten in der Praxis. Nach jüngstem Denken der Rechtsabteilung von Home Affairs gelten die 4 Jahre nur für neue Anträge. Bestehende ICT’s dürfen offiziell nicht verlängert werden. Allerdings wurden uns hier bereits die ersten Testanträge positiv beschieden.

Allgemeine Arbeitsgenehmigung

Die allgemeine Arbeitsgenehmigung (General Work Visa) ist die letzte Option, sollten die beiden o.g. Versionen nicht möglich sein. Allerdings legt die Regierung bewußt den Unternehmen auf, heimische Arbeitskräfte zu bevorzugen: „local is lekker“.

Dies bedeutet, daß der Arbeitgeber umfangreich prüfen und dies nachweisen muß, ob sich nicht doch ein Südafrikaner für die Position finden läßt. Das Arbeitsministerium wird hier eine zentrale Rolle spielen. Umfang ist noch unbekannt, aber der vorgeschobene Prozess wird auf jeden Fall 30 Tage dauern und wahrscheinlich wird es Inspektionen am Arbeitsplatz geben. Die Behörde ist dabei, sich für die neuen Anforderungen vorzubereiten, aber mit Verzögerungen muß gerade am Anfang gerechnet werden. Auch war das Arbeitsamt nie für Effizienz und Kompetenz bekannt. Einige der Kernanforderungen sind:

• Trotz aus ausführlicher Suche konnte der Arbeitgeber keinen Südafrikanischen Bürger oder Permanent Resident für den Arbeitsplatz finden.

• Der Bewerber hat die notwendigen Qualifikationen oder Fähigkeiten, die der Stelle entsprechen.

• Gehalt und sonstige Leistungen entsprechen mindestens dem üblichen Durchschnittsgehalt anderer Bürger in ähnlichen Positionen.

• Der Arbeitsvertrag entspricht dem südafrikanischen Arbeitsrecht.

Alle neuen Arbeitsgenehmigungen müssen im Heimatland gestellt werden, Verlängerungen sind außer bei ICT’s in Südafrika möglich.

Verwandschafts-Visas

Eine weitere große Veränderung steht bei den Verwandtschafts-Visas an. Wie zuvor ist zwischen Ehegatten/Lebenspartnern und anderen Verwandten wie Eltern, Kinder, Onkeln/Tanten zu unterscheiden. Auch hier müssen Erstanträge im Heimatland des Ausländers gestellt werden, Verlängerungen können über VFS beantragt werden, Permanent Residence ebenso.

Ehegatten haben nun gegenüber Life-Partnern eine stärker rechtliche Position, da letztere vor Antragseinreichung mindestens 2 Jahre zusammen leben müssen und sich dabei auch ihre finanziellen Lasten teilen müssen. Dies ist zwar verfassungsmäßig bedenklich, zollt aber dem umfangreichen Mißbrauch dieser Visa Tribut. Grundsätzlich sollten Verwandte sich zunächst eigenständig versuchen zu qualifizieren, sei es für Arbeit, Business, Rentner, Studium, etc. Nur wenn sich hier keine Lösung ergibt, soll der Antragsteller auf seine Beziehung zurückfallen. Ein bisher recht einfaches Permit ist nun also komplizierter geworden, leider trifft dies meist gerade junge Leute, die mit viel Energie nach Südafrika kommen wollen. Aber der Mißbrauch in der Vergangenheit läßt sich auch nicht leugnen. Da hier jeder Fall individuell verschieden ist und unterschiedliche Bedingungen zu erfüllen hat, raten wir zu einer persönlichen Analyse der Optionen mit unseren IBN-Mitarbeitern.

Die Partner sollen übrigens künftig zeitgleich, aber separat interviewt werden, allerdings fehlt es hier noch an Klarheit sowohl seitens VFS als auch bei den Botschaften.

Business Visas

Bei den Business Visas wurde als letztes endlich Klarheit geschaffen. Die Mindestinvestition wurde von R2,5 Mio auf R5 Mio verdoppelt.

Die Möglichkeit der Reduktion dieses Betrages ist in bestimmten Wirtschaftssektoren möglich, wo sie den nationalen Interessen entsprechen. Eine entsprechende Liste kann von IBN abgefragt werden und wir geben Ihnen gerne auch unseren wirtschaftlichen Rat. Alle Business Visas müssen künftig über das Wirtschaftsministerium DTI geleitet werden. Hier dauert die vorgeschriebene Empfehlung gut 30 Tage. Erst dann darf der eigentlich Antrag eingereicht werden. Interessanterweise wurde die bisherige Anforderung, mindestens 5 Arbeitsplätze für Südafrikaner zu schaffen, durch eine simplere Lösung ersetzt.

Autor: Dirk Meissner - Wir danken IBN für die Erlaubnis der Veröffentlichung

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