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Reiseinformationen für Kapstadt und Südafrika | Tafelberg nach Sonnenuntergang

Rechte für Fluggäste nach Kapstadt bei Verspätung oder Flugausfall

Auch auf Flugreisen nach Kapstadt kommen gelegentlich Verspätungen und Flugausfälle vor, die zu Nicht-beförderungen führen. In solchen Fällen haben Fluggäste Rechte, die sich aus verschiedenen Rechtsnormen ergeben. 

Die Anspruchsgrundlagen

Bordkarte für die Route Frankfurt - KapstadtFür Flüge, die auf Flughäfen in einem Staat der Europäischen Gemeinschaft beginnen, gilt die sogenannte Fluggastrechte-Verordnung der EU (VO (EG) 261/04),  die auch auf Flüge anwendbar ist, die außerhalb der EU beginnen, aber einen Zielflughafen in der EU haben und von einer Fluggesellschaft mit Sitz in der EU durchgeführt werden. Die Fluggastrechte-Verordnung gilt bei Verspätungen, Annullierungen und Nichtbeförderungen, die von der Flug durchführenden Airline zu vertreten sind und nicht auf außergewöhnlichen Umständen beruhen.

Die Ansprüche nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung

Die EU-Fluggastrechte-Verordnung gilt für alle Flüge mit EU-Bezug unter den o.g. Voraussetzungen, unabhängig davon, ob es sich um einen Charter-, Linien- oder Billigflug handelt oder ob der Flug im Rahmen einer Dienstreise bzw. mit einem kostenlosen oder verbilligten Bonusprogramm-Ticket erfolgt. Die EU-Fluggastrechte-Verordnung beinhaltet ein nach Wartezeit und Flugdistanz gestaffeltes Versorgungs- und Entschädigungssystem.

suedafrika flugreise 4Bei Verspätungen von Flügen, die in der EU starten und Kapstadt als Ziel haben, gilt das Regelungssystem für Flugdistanzen von mehr als 3.500 km. Hier beginnt die Verpflichtung der Fluggesellschaft bei einer Verspätung ab vier Stunden und umfasst Versorgungsleistungen wie kostenlose Speisen und Getränke sowie zwei Telefonate, Faxsendungen oder E-Mails. Bei Wartezeiten ab fünf Stunden bestehen ein Rücktrittsrecht sowie ein Anspruch auf Erstattung des Flugpreises und ggf. auf einen kostenlosen Rückflug zum Ausgangsort. Hinzu kommt eine pauschale Ausgleichsleistung von 600,- Euro pro anspruchsberechtigten Reisenden. Wird der Flug auf den nächsten Tag verschoben, hat die Fluggesellschaft eine Hotelübernachtung nebst Transfer zu übernehmen.

Bei nicht rechtzeitig angekündigten Annullierungen und bei Nichtbeförderungen haben Fluggäste unter denselben Voraussetzungen einen Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises und auf frühestmöglichen Rückflug zum Ausgangsort oder nach Wahl des Fluggasts auf frühestmögliche Beförderung zum Zielort. Alternativ kommt auch eine spätere Beförderung zum Wunschtermin in Betracht. Auch hier gelten die Ansprüche auf Versorgungsleistungen und auf die Ausgleichsleistung. Wird die Annullierung mehr als 14 Tage vor dem Abflugtermin mitgeteilt oder findet ein angebotener Alternativflug nicht mehr als zwei Stunden früher bzw. vier Stunden später als vorgesehen statt, entfallen diese Ansprüche.

Ansprüche nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung sind ausgeschlossen, wenn sich die Airline auf außergewöhnliche Umstände berufen kann, die außerhalb ihrer Risikosphäre liegen. Dazu gehören Streiks, politische Unruhen, Terrorgefahr,  Witterungsunbilden und Vogelschlag. Ansprüche nach der Fluggastrechte-Verordnung sind bei der den Flug durchführenden Airline anzumelden. Die Verjährungsfrist beträgt drei Jahre und beginnt mit dem Ende des Jahres, in der die Ansprüche entstanden sind.

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