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Reiseinformationen für Kapstadt und Südafrika | Tafelberg nach Sonnenuntergang

Zollbestimmungen für Südafrika

Kurzinfo: Einreise nach Südafrika

Sustoms Office - Zollbestimmungen für Südafrika

Erlaubt

sind alle Dinge des persönlichen Gebrauchs. Neue oder gebrauchte Waren (inkl. Geschenke) dürfen bis zu einem Gegenwert von 5.000 Rand eingeführt werden, außerdem 50 ml Parfüm, 250 ml Eau de Toilette und ab 18 Jahren bis zu 1 l Alkohol, einschließlich Likör und Magenbitter, 2 l Wein, 200 Zigaretten und 20 Zigarren sowie 250 g Tabak.

Für größere Mengen notwendiger Arzneimittel sollte man auf jeden Fall ein ärztliches Attest (auf Englisch) dabei haben. Wer mehr als 25.000 Rand bzw. den Gegenwert von US-$ 10.000 in einer fremden Währung in bar bzw. Goldmünzen einführt, muss diese deklarieren.

Nicht erlaubt

Neben Waffen (nur mit Genehmigung), Drogen, Giften und Handelswaren darf man auch keine Lebensmittel oder Pflanzen- und Tierprodukte ins Land bringen.

Informationen bei der Südafrikanischen Botschaft im Internet unter www.suedafrika.org bzw. beim Finanzamt: www.sars.gov.za.

Wiedereinreise in Europa

Erlaubt

sind alle Dinge des persönlichen Gebrauchs. Neue und gebrauchte Ware (inkl. Geschenke) dürfen zollfrei eingeführt werden, wenn sie einen Warenwert von 430 € (bei Reisenden unter 15 Jahren: 175 €), in der Schweiz 300 SFr, nicht überschreiten.

Außerdem sind zollfrei: 200 Zigaretten oder 250 g Tabak oder 50 Zigarren oder 100 Zigarillos (nur Personen ab 17 Jahre), Schweiz 250 Stück Zigaretten bzw. 250 g Zigarren oder Tabak; 1l alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt über 22 Vol.-% oder 2 l mit einem Alkoholgehalt von max. 22 Vol.-% (Schweiz: 5 l bis und 1 l über 18 Vol.-%) und 4 l nicht schäumenden Wein (nur Personen ab 17 Jahre).

Nicht erlaubt

sind Waffen (s. o.), Betäubungsmittel, Lebensmittel, alle Teile oder Produkte gefährdeter Tier- und Pflanzenarten, Raubtierfelle, Elfenbein, Rohdiamanten, Produkte aus Schildpatt, Krokodil- und Schlangenhautprodukte, Korallen und Muscheln, Kakteen und Orchideen.

Aktuelle Informationen: www.zoll.de (Deutschland), www.bmf.gv.at (Österreich) und www.ezv.admin.ch (Schweiz).

South African Revenue Service

Der South African Revenue Service (SARS) heißt alle Besucher unseres wunderschönen Landes herzlich willkommen und wünscht Ihnen einen angenehmen und unterhaltsamen Aufenthalt. Wenn Sie ein Einwohner auf der Heimreise sind... willkommen zurück in der Heimat!

Die Customs and Border Management Division (Zoll- und  Grenzverwaltungsabteilung) des SARS bemüht sich, Ihre Abfertigung bei der Zollkontrolle so schnell und mühelos wie möglich zu gestalten. Zollbeamte spielen eine wichtige Rolle beim Schutz der Südafrikanischen Grenzen vor der Einfuhr eingeschränkter, gefährlicher oder illegaler Güter und Waren und bei der Sicherstellung der Befolgung der entsprechenden Regelungen durch Reisende. Sie erheben auch Abgaben und Steuern auf importierte Güter und Waren. Sie sind die erste Verteidigungslinie des Landes gegen den illegalen und gefährlichen Handel und müssen daher sehr wachsam sein. Dieser Leitfaden enthält nützliche Informationen, die Sie bei Ihrer Ankunft in oder Ihrer Abreise aus Südafrika wissen müssen und die Abläufe, die Sie befolgen müssen, sollten Sie Güter und Waren in das Land und aus dem Land bringen wollen.

Da sich die Bestimmungen und auch die Freimengen (z.B. wieviel Geld mitgeführt werden darf) ändern können, empfehlen wir im Zweifel die originale Seite von SARS (in englischer Sprache) zu besuchen.

Ankunft in Südafrika

Alle über das Land, die See- oder Flughäfen in Südafrika ankommenden Reisenden müssen bei der Ankunft und vor Aufnahme ihres Gepäcks die Einwanderungskontrolle durchlaufen, eine Dienstleistung des South African Department of Home Affairs.

Danach müssen sie die Zollkontrolle durchlaufen, welche unter die Federführung des South African Revenue Service  (SARS) fällt. Das Gepäck wird möglicherweise von Zollbeamten geröntgt oder durchsucht, um zollpflichtige, eingeschränkte oder verbotene Güter und Waren aufzuspüren, wobei Ihnen einige Frage gestellt werden. Sollten Reisende im Besitz von nicht deklarierten, eingeschränkten oder verbotenen Gütern und Waren sein, erwartet sie möglicherweise eine Geldstrafe und eine Strafanzeige.

Einreise und Zoll am Flughafen in Kapstadt, Südafrika

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