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Reiseinformationen für Kapstadt und Südafrika | Tafelberg nach Sonnenuntergang

Roter oder grüner Durchgang beim Zoll?

Die oben aufgeführten Informationen sollten Ihnen bei Ihrer Wahl des roten oder des grünen Durchgangs durch die Zollkontrolle behilflich sein. Die nachfolgende Zusammenfassung dient als schnelle Checkliste, um Ihnen weiterzuhelfen.

Reisende sollten den grünen Durchgang wählen, wenn:

  • Sie nichts zu deklarieren haben
  • Sie berechtigt sind für und die Güter in ihrem Besitz unter die oben aufgeführten Freimenge fallen
  • Sie nicht im Besitz verbotener oder eingeschränkter Güter sind
  • Sie nicht im Besitz von gewerblichen Gütern (zu Handelszwecken importiert) sind
  • Sie nicht im Besitz von Geschenken sind, welche im Auftrag Dritter mitgeführt werden, d.h. solche Waren und Güter, die von einer im Ausland lebenden Person an  eine in Südafrika ansässige Person geschickt wurde. Solche Waren und Güter unterliegen der Zahlung von Abgaben und Steuern, sowie der Vorlage einer Einfuhrerlaubnis, falls zutreffend
  • Sie Einwohner(in) auf der Rückreise sind, mit Gütern und Waren, welche bei der  Ausreise aus Südafrika auf einem DA65-Formular deklariert wurden

Reisende sollten den roten Durchgang in allen anderen Fällen wählen.

Wenn Sie nicht sicher sind, wählen Sie den ROTEN DURCHGANG und bitten Sie den Zollbeamten um Hilfe. Wenn der rote/grüne Durchgang nicht besetzt sein sollte, melden Sie sich direkt bei einem  Zollbeamten und deklarieren Sie alle Güter und Waren in Ihrem Besitz.

Sie können Schwierigkeiten vermeiden, wenn Sie sicherstellen, dass Sie:

  • Stets alle in Ihrem Besitz befindlichen Güter und Waren deklarieren,
  • Alle Belege für Güter und Waren, welche im Ausland erworben wurden (einschließlich Güter und Waren, welche abgabefrei an Bord eines Flugzeugs oder  Schiffs oder in Duty-Free-Shops gekauft wurden) vorzeigen, und
  • Wenn Sie den diensthabenden Zollbeamten um Hilfe bitten, sollten Sie sich unsicher  über den zu deklarierenden Wert sein.

Beachten Sie, dass das Unterlassen der Deklaration von Gütern und Waren, die Unterdeklaration von Werten und die Vorlage von falschen Belegen oder Rechnungen zur  Beschlagnahmung Ihrer Güter und zur Strafverfolgung oder zur Auflage von hohen  Bußgeldern bis zur dreifachen Höhe des Warenwertes führen kann.

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