Kapstadt.de - Reiseführer für Kapstadt & Südafrika

Kapstadt.de - Logo

Reiseinformationen für Kapstadt und Südafrika | Tafelberg nach Sonnenuntergang

Südafrika verlassen

Bürger Südafrikas auf ihrer Reise ins Ausland sind angehalten, die Waren und Güter, welche sie mit sich führen, vor Verlassen des Landes registrieren zu lassen.

Dies ist besonders ratsam für wertvolle Gegenstände wie Schmuck, Uhren, Kameras, Videokameras, Laptops, usw., um sicherzustellen, dass bei der Wiedereinfuhr dieser Güter bei der Rückkehr nach Südafrika keine Schwierigkeiten auftreten. Um diese Güter registrieren zu lassen, bringen Sie diese zur Identifikation und Registrierung in einem DA65-Formular vor Ihrer Abreise aus Südafrika zur nächsten Zollbehörde. Sie finden eine Liste der Zollbehörden auf der Webseite des SARS unter www.sars.gov.za.

Sie können diese Gegenstände außerdem vor der Abgabe Ihres Gepäcks an die Fluggesellschaft beim diensthabenden Zollbeamten in der internationalen Abflugshalle in ein DA65-Formular eintragen lassen.

Beachten Sie, dass die Unterzeichnung des DA65-Registrierungsformulars durch einen Zollbeamten nicht als Bestätigung der Zahlung von Abgaben und Steuern auf die darin aufgeführten Waren und Güter gewertet werden kann. Hiermit wird lediglich bestätigt, dass die Waren und Güter von Ihnen außer Landes geführt wurden. Ein Zahlungsbeleg von Abgaben und Steuern auf solche Waren und Güter kann dennoch bei Ihrer Rückkehr in das Land verlangt werden.

Bitte beachten Sie, dass Sie weit im Vorfeld Ihrer Abreise aus Südafrika Vorkehrungen zur angemessenen Identifizierung der Gegenstände mittels Bildaufnahmen, Stempel, usw. durch die Zollbehörde treffen müssen, sollten diese Gegenstände nicht über eine Seriennummer oder eine Kennzeichnung identifiziert werden können. Beachten Sie außerdem, dass Sie, sollte der Gesamtwert Ihres Gepäcks R50.000 übersteigen, vor Ihrer Abreise aus Südafrika zu Zwecken der Geldwechselkontrolle im Besitz eines No Exchange Provide-Formulars (NEP) einer beliebigen, kommerziellen Bank sein sollten.

Ihr Gepäck und das ausgefüllte NEP-Formular müssen dem diensthabenden Zollbeamten vor dem Check-In vorgelegt werden. Der Beamte bestätigt daraufhin, dass die im Formular aufgeführten Güter und Waren zu Ausfuhrzwecken von der Zollbehörde inspiziert wurden.

Falls Sie einen Verbindungsflug zu einem bestimmten internationalen Flughafen besteigen, von wo aus Ihr internationaler oder nationaler Flug startet, vergewissern Sie sich bitte, dass Ihre Waren und Güter vor der Abgabe Ihres Gepäcks vor dem ersten Flug für den Re-Import registriert wurden. Das Registrierungsformular für den Re-Import (DA65) und die NEP-Formulare müssen Ihrerseits für die Vorlage bei der Zollbehörde bei Ihrer Rückreise nach Südafrika aufbewahrt werden.

Copyright © 1998-2024 | All rights reserved | J. Köring