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Reiseinformationen für Kapstadt und Südafrika | Tafelberg nach Sonnenuntergang

Verbotene Güter und Waren

Es ist illegal, die folgenden verbotenen Güter und Waren nach Südafrika zu bringen:

  • Narkotika:  Alle Narkotika und psychotropischen Substanzen, sowie suchtfördernde Drogen wie Cannabis, Heroin, Kokain, Mandrax, Ecstasy und jedes Zubehör für deren Nutzung.
  • Schusswaffen, Waffen und Munition: Vollautomatische, militärische und nicht nummerierte Waffen, Sprengstoff und  Feuerwerkskörper und Massenvernichtungswaffen
  • Gift und andere toxische Substanzen
  • Zigaretten mit einem Gewicht von über 2kg pro 1000
  • Güter und Waren, deren Warenbeschreibung gegen ein geltendes Gesetz  verstößt (z.B. gefälschte Ware)
  • Illegale Nachbildungen jeglicher Art, welche dem Urheberrecht unterliegen, und
  • Im Gefängnis oder der Haftanstalt hergestellte Waren und Güter.

Zu deklarierende Güter und Waren

Bestimmte Güter und Waren dürfen nur importiert werden, wenn Sie im Besitz der  erforderlichen Vollmacht/Genehmigung sind. Dabei müssen diese Güter und Waren bei  der Ankunft deklariert werden. Einige Beispiele der besagten Güter und Waren finden Sie zu Ihrer Information hier.

Währung
Südafrikanische Banknoten im Wert von über R25.000, Goldmünzen, Münz- und Briefmarkensammlungen und Rohgold.

Gefährdete Pflanzen- und Tierarten
Pflanzen- und Tierarten, die als gefährdet geführt werden, ob tot oder lebend. Diese Einschränkung gilt für jedes Teil und jedes Produkt, welches daraus hergestellt wurde.

Lebensmittel, Pflanzen, Tiere und biologische Güter
Alle Pflanzen und Pflanzenprodukte, wie Saatgut, Blumen, Obst, Honig, Margarine und Pflanzenöl. Alle Tiere, Vögel, Geflügel und in Bezug stehenden Produkte, z.B. Milchprodukte, Butter und Eier.

Medikamente
Reisenden sind erlaubt, einen Ein-Monats-Vorrat an pharmazeutischen Drogen und Medikamente für den persönlichen Gebrauch einzuführen. Alle anderen pharmazeutischen Drogen und Medikamente müssen angezeigt werden und von einem schriftlichen Nachweis von oder einer beglaubigten Verschreibung durch einen registrierten Arzt begleitet sein.

Hinweis: Sollten Sie nicht sicher sein, ob bestimmte Güter und Waren, welche Sie importieren möchten, eingeschränkt sind, wenden Sie sich im Ausland bitte an die nächste südafrikanische Botschaft/ Hochkommission oder in Südafrika an die nächste Zollbehörde. Eine Liste der Zollbehörden finden Sie auf der Webseite des SARS: www.sars.gov.za

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