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Auslandsüberweisungen - Devisen nach Südafrika

Die südafrikanische Zentralbank hat das Sagen

Grundsätzlich ist vor jedem Transfer von Kapital aus dem Ausland nach Südafrika eine Genehmigung einzuholen.

Dieses bedeutet nicht, dass die Einfuhr von Geld sonst unzulässig ist (Anmerkung der Redaktion: Hier scheint die deutsche Sprache recht altmodisch zu sein: Einfuhr" von Geld? Mit der Postkutsche oder gar waggonweise?); es bedeutet aber, dass ohne die Genehmigung gegebenenfalls Steuervorteile und Möglichkeiten zur Repatriierung verloren gehen.

Auch Darlehen von Ausländern (non-residents) innerhalb von Südafrika - wie beispielsweise Hypotheken - bedürfen der Zentralbank-Genehmigung. Der Regelungskatalog der Zentralbank ist umfangreich und auf eine mannigfaltige Kasuistik abgestimmt. Grundsätzlich gelten jedoch die folgenden Regeln, die in einem Beratungsgespräch unter Berücksichtigung der jüngsten Entwicklungen näher abgestimmt werden müssen:

Geldeinfuhr nach Südafrika

  • Für das Darlehen eines Ausländers, einer ausländischen Bank oder einer ausländischen Gesellschaft an eine südafrikanische natürliche oder juristische Person ist vor der Einfuhr beziehungsweise Auszahlung eine Genehmigung einzuholen. (Das nachträgliche Einholen dieser Genehmigung ist zwar möglich, aber aufwendig und daher langwierig.)
  • Ein Antrag auf Erteilung einer Genehmigung bei der Reserve Bank kann nur über eine dazu ermächtigte Bank erfolgen. (Diese Banken werden als authorized dealer bezeichnet.) Eine Reihe von südafrikanischen Großbanken haben diese Eigenschaft und nehmen diese Geschäfte wahr.
  • Allein die Bankgebühren sind nicht zu unterschätzen und überschreiten üblicherweise R 1000.
  • Ein Antrag auf Genehmigung kann auf der Basis eines konkreten Schuldanerkenntnisses (acknowledgement of debt) oder eines Darlehensvertrages gestellt werden. Unabhängig welches der beiden Dokumente dem Antrag beiliegt, muss es generell die folgenden Angaben enthalten:
  • Name des Darlehensnehmers
  • Name des Darlehensgebers
  • Verhältnis zwischen Geber und Nehmer
  • Summe des Darlehens
  • Zweck des Darlehens
  • Bedingungen über die vorzeitige Rückzahlbarkeit
  • Zinssatz
  • Währung
  • Das Genehmigungsverfahren ist zumeist innerhalb eines Monats abgeschlossen.
  • Der genehmigte Zinssatz ist abhängig von der Währung, in der das Darlehen aufgenommen wird und entspricht üblicherweise dem Leitzins des Staates, in dem die Währung beheimatet ist.

Gerade Währung und Zinssatz sollten sorgfältig ausgesucht werden, denn die Zinszahlungen können steuerwirksam (allowed deduction) entnommen und wieder ins Ausland ausgeführt und in die Fremdwährung konvertiert werden. Auch ist es wichtig, wer der Darlehensgeber ist, da die Regelungen der Reserve Bank zwischen Banken, Privatpersonen und Anteilseignern unterscheiden. Daneben ist auch zu beachten, dass die Besicherung eines lokalen Darlehens durch einen Ausländer oder eine ausländische Bank, sei es durch Bürgschaft, Garantie oder andere Sicherungsinstrumente nur bis zu einer bestimmten Höhe zulässig ist. (Derzeit 50% des Wertes, es sei denn, es werden mehr als 50% Fremdwährung eingeführt, dann erhöht sich der Wert equivalent zum eingeführten Betrag, d.h. für jeden eingeführten Rand kann ein Rand lokal finanziert werden.)

In der Praxis der vergangenen Jahre hat sich gezeigt, dass die verschiedenen Geschäftsbanken im Umgang mit den Zentralbank-Vorschriften oft unsicher sind, insbesondere, wenn lokale Darlehen aufgenommen oder Geld wieder ins Ausland zurückgeführt werden soll. Ein positives Ergebnis wird meist durch administrative Auflagen verzögert, wenn nicht sogar verhindert, und es bedarf oft erheblichen Aufwandes, um diese Hürden zu überwinden. Erschwerend kommt hinzu, dass die Einführung der neuesten Anti-Geldwäsche-Gesetze im Juli 2003 die Banken zu einer noch kritischeren Behandlung von Ausländern anleitet.

Um die Komplexität der Devisenbestimmungen abschließend darzustellen, sei der Hinweis erlaubt, dass die Banken einen Ausländer anders definieren als die Einwanderungsbehörden und hier auch andere Zeitrahmen gesetzt sind. Die in Südafrika derzeit bestehenden Beschränkungen betreffen damit südafrikanische Staatsbürger, Gesellschaften und Stiftungen mit Sitz in Südafrika sowie alle Ausländer mit Daueraufenthaltsberechtigung, sogenannter permanent residence permit. Während diese Personen und Gesellschaften zwar Kapital frei nach Südafrika bringen können, bedarf die Ausfuhr von Kapital der Genehmigung der südafrikanischen Zentralbank wie dargestellt.

Wir danken IBN für diese Informationen!

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