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Reiseinformationen für Kapstadt und Südafrika | Tafelberg nach Sonnenuntergang

Mehrwertsteuer Rückerstattung in Südafrika

Die Mehrwertsteuer (VAT) beträgt z. Zt. 15 % und ist in den Preisen inbegriffen.

  • Mehrwertsteuerfrei ist der Kauf von Kleidungsstücken, Souvenirs, Schmuck, Teppichen etc., sofern der Versand an die Heimatadresse direkt durch den Laden erfolgt oder aber, und das ist heute die gängigere Methode.
  • Sie kaufen in als „Tax free“-gekennzeichneten Geschäften ein (davon gibt es sehr viele). Dabei müssen Sie beim Bezahlen Bescheid geben, dass Sie einen Tax-free-Rechnungsbeleg wünschen, der mit dem Formular „VAT 255“ einhergeht. Das ist durchaus üblich. Sie bezahlen zwar zunächst im Geschäft die Mehrwertsteuer mit, erhalten den entsprechenden Betrag aber am Schalter im internationalen Flughafen (Kapstadt, Jo’burg etc.) zurück.

Die Mehrwertsteuer von gegenwärtig 14% ist im Preis der meisten Waren und Dienstleistungen eingeschlossen. Ausländische Besucher sind zwar beim Einkauf nicht von der Mehrwertsteuer ausgenommen, doch können Sie beim Verlassen des Landes die Mehrwertsteuer zurückverlangen, wenn der Wert ihrer Waren 250 Rand übersteigt.

Die Erstattung kann beantragt werden bei der Ausreise am Flughafen, in verschiedenen Häfen oder bei den Zollämtern. Dazu müssen die originale Rechnung, ein Antragsformular auf VAT-Rückerstattung und der Reisepass vorgelegt werden, ebenso die entsprechenden Waren.

Weitere Informationen erhält man bei: VAT Refund Administrations, Tel (011) 484-7530; PO Box 9478, Johannesburg 2000. Informationsbroschüren über die Regelungen sind bei der VAT Refund Administration auf dem internationalen Flughafen Kapstadt erhältlich.

Tipps zur Vorgehensweise

Der Warenwert MUSS insgesamt über 250 Rand liegen! Sonst ist kein "VAT-Refund" möglich... Alle Quittungen über Kleidung, Andenken und andere Teile, die aus RSA mit nach Deutschland gebracht werden sollen, sollten in Südafrika beim Einkauf mit einer für die Mehrwertsteuer-Erstattung (VAT-Refund) erforderlichen Bescheinigung versehen werden.

Man erhält diese unbedingt erforderlichen Bescheinigung zwar in allen Geschäften, aber nur auf ausdrückliche Nachfrage!

Darauf müssen Anschrift des Käufers, die VAT-ID des Verkäufers, die genaue Bezeichnung des Kaufgegenstandes und das korrekte Datum ausgewiesen sein. Alle Teile, die so erworben werden, sollten in den oder die Koffer gepackt werden, der/die dann vor dem Einchecken an der VAT-Refund-Stelle im Flughafen geöffnet vorzuzeigen ist/sind.
Bestimmen Sie zu Beginn Ihres Urlaubes bereits eine Person, welche die Erstattung durchführen soll, damit auf allen Bescheinigungen auch nur EIN Name auftaucht. Sonst wird für jedem wieder ein neuer Grundfreibetrag bei der Erstattung berücksichtigt!

Am Flughafen braucht man dann nur noch die Formulare vorlegen und nach prüfen der gekauften Waren wird der Mehrwertsteuerbetrag in jeder beliebigen Währung (Euro oder Franken etc.) zurückerstattet - jedoch in letzter Zeit nicht mehr in bar sondern mittels einer ATM-Karte.

Folgendes gilt es zu berücksichtigen:

  • Der gesamte Warenwert muss R 250 überschreiten,
  • keine Einzelware darf billiger als R 50 sein,
  • Sie müssen alle betreffenden Waren, die Rechnungsbelege, Ihren Flugschein sowie Ihren Pass am Tax-Refund-Schalter vor dem Einchecken vorzeigen. Sie dürfen die betreffenden Waren also nicht per Post verschicken oder in Südafrika lassen. Erst dann wird Ihnen die Mehrwertsteuer zurückerstattet. Bedenken Sie auch, dass die Schlangen hier lang sind. Rechnen Sie mit mind. 30, besser 60 Minuten Extrazeit fürs Anstehen

Bedenken Sie, dass Sie bei geringen Beträgen trotzdem eine relativ hohe (Mindest-)Scheckgebühr für die rückzuerstattende Summe zahlen müssen. Das schmälert Ihren „Gewinn“.

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