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Kapstadt vom Signal Hill | Südafrika - Foto von Gossipguy - CC BY-SA 3.0 - Details im Impressum

sa flag 80x80Leider ändert die südafrikanische Ausländerbehörde ihre Auslegung der Vorschriften für Rentner je nach Tagesform. Diese Unbeständigkeit und Inkonsistenz, sei es zwischen Head Office und regionalem Büro, zwischen den regionalen Büros untereinander oder sogar innerhalb ein und desselben Büros ist oft Anlass für Unannehmlichkeiten, grossen Ärger und Enttäuschungen. Rentner wurden von Home Affairs bis jetzt nie als Problem betrachtet, es war allgemein anerkannt, dass jemand, der über genügend finanzielle Mittel verfügt, willkommen ist, in Südafrika zu leben und sein Geld hier auszugeben. Das Immigrationsgesetz von 2002 hatte festgelegt, dass ein Ruhestandseinkommen von R 20 000 pro Monat als ausreichend anzusehen ist. Bis 2005 war es sogar möglich bis zu R 10 000 eingesparte Miete darauf anzurechnen, soweit der Antragsteller in seinem eigenen Haus wohnte.

Die Immigrationsvorschriften wurden bis 2005 so ausgelegt, dass es einer Person im Ruhestand, welche die finanziellen Voraussetzungen erfüllt, natürlich auch erlaubt sein muss seinen oder ihren Ehegatten mit nach Südafrika zu bringen. Auch wenn Eheleute nur gemeinsam die finanziellen Voraussetzungen erfüllten, wurden Sie in Südafrika willkommen geheissen. Selbst nach der Gesetzesänderung in 2005, wonach sich jeder Einzelne selbst qualifizieren muss, ging Head Office von einm Fehler aus und wies alle Mitarbeiter intern an, das Gesetz so weit wie möglich auszulegen. Dies führte dazu, dass zumindest Rentner, welche R 40 000 Ruhestandseinkommen pro Monat nachweisen können, von Ihren Ehegatten begleitet werden können, wenn ein befristetes Vier-Jahres Permit beantragt wird.

In 2007 wurde sogar eine Gesetzesänderung vorgeschlagen, welche ausdrücklich festlegte, dass Rentner mit dem festgeschriebenen Mindesteinkommen von Ihren Ehegatten und sogar Ihren minderjährigen Kindern begleitet werden können. Leider wurde dieser Änderungsvorschlag nie umgesetzt.

Bis zum heutigen Tage wird von den meisten Büros ein monatliches Ruhestandseinkommen von R 20 000 bei der Beantragung von Permanent Residence als ausreichend angesehen, um dem Hauptantragsteller, seinem Ehegatten und selbst den minderjährigen Kindern eine Daueraufenthaltsgenehmigung zu geben. Dies aufgrund der Tatsache, dass sich die Familie in jedem Fall unmittelbar qualifiziert, wenn der Hauptantragsteller erstmal die Daueraufenthaltsgenehmigung erlangt hat. Dies könnte sich jedoch in naher Zukunft ändern.

Einige Entscheidungen des Head Office deuten darauf hin, dass möglicherweise zukünftig jede einzelne Person ausreichend finanzielle Mittel im eigenen Namen nachweisen muss. Dies würde bedeuten, dass die Ehe-und Hausfrau, welche seit 40 oder 50 Jahren mit Ihrem Mann zusammenlebt, keine befristete Aufenthaltsgenehmigung für Südafrika erhält, selbst wenn Ihr Mann weit mehr als R 40 000 Einkommen pro Monat nachweisen kann. Auch müssten sich Kinder, welche noch nicht zur Schule gehen oder nicht zur Schule gehen können, entweder selbst mit einem Einkommen von R 20 000 pro Monat qualifizieren oder sie können eben vorerst nicht in Südafrika bleiben.

Zeitgleich scheint die Auslegung der Vorschriften für Daueraufenthaltsgenehmigungen verengt zu werden, und zwar diesbezüglich, dass nur die Person, die sich mit einem monatlichen Ruheeinkommen von R 20 000 qualifiziert Permanent Residence erhalten soll, nicht der jeweilige Ehepartner oder minderjährige Kinder. Erst in einem zweiten Schritt, nachdem der Hauptantragsteller Permanent Residence erhalten hat (was ca. ein bis zwei Jahre dauern kann) darf die Familie beantragen, doch freundlicherweise bei dem Rentner, dem Hauptantragsteller zu bleiben.

Generell scheint die Stimmung gegen Ausländer etwas umzuschlagen und als würde die Ausländerbehörde zukünftig Vorschriften eher zum Nachteil der Ausländer auslegen. Darüber hinaus steht eine Gesetzesänderung an, noch ist sie nicht in Kraft und auch sind die Ausführungsvorschriften, welche die eigentlichen Voraussetzungen enthalten noch nicht veröffentlicht, in Anbetracht der generellen Stimmung ist jedoch eine Vereinfachung der Vorschriften nicht zu erwarten.

Wir legen deshalb jedem Ausländer, welcher in Südafrika lebt oder leben will, welcher sich nach den jetzigen Vorschriften und deren Auslegung qualifiziert, jetzt eine befristete und/oder Daueraufenthaltsgenehmigung zu beantragen. Dies am besten, bevor das neue Gesetz in Kraft tritt. Ist der Antrag erst einmal eingereicht, muss er aufgrund der zur Einreichung gültigen Regeln beschieden werden, es kann hierdurch also eine gewisse Rechtssicherheit erreicht werden.

Autor: Julia Moss - Wir danken IBN für die Erlaubnis der Veröffentlichung

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