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Kapstadt vom Signal Hill | Südafrika - Foto von Gossipguy - CC BY-SA 3.0 - Details im Impressum

sa flag 80x80Nach der Überwindung der Apartheid steht Südafrika immer noch vor der Aufgabe, die sozialen Verwerfungen zu überwinden, die diese hinterlassen hat. Noch heute sind große Teile der Bevölkerung vom Wirtschaftsleben abgekoppelt. Wie diese Missstände zu beseitigen seien, führt regelmäßig zu sehr emotionalen Debatten und jüngst zu einer heftigen parlamentarischen Auseinandersetzung. Dabei wurde seitens Arbeitsministerin Mildred Oliphant sogar erwogen, Strafgelder für Unternehmen zu verhängen, die ihre Mitarbeiterstruktur nicht den gesetzlichen Vorgaben anpassen. Der südafrikanische Gesetzgeber hat verschiedene Gleichstellungsgesetze und Verordnungen erlassen, um die schwarze Bevölkerung am Wirtschaftsleben zu beteiligen.

Kern dieses affirmative action-Programms ist der Broad-Based Black Economic Empowerment Act (BBBEEA) und der Employment Equity Act (EEA). Während die BEE-Gesetze, die ursprünglich sehr stark auf Eigentums- und Managementverhältnisse zielten, mittlerweile einem sehr breit gefächerten Ansatz folgen aber keine direkten Straf- oder Ordnungsgelder vorsehen, ist der Employment Equity Act, ein Spezialgesetz zur Gleichstellung von Angestellten, das schon jetzt empfindliche Strafen auslösen kann.

Alle Betriebe mit mehr als 50 Angestellten oder einem Jahresumsatz über – je nach Branche – mindestens zwei Millionen Rand (Agrar) oder min. 25 Millionen Rand (Verbrauchsgüterhandel) unterliegen der Employment Equity Gesetzgebung. Diese verfolgt das Ziel, in Hinsicht auf Bevölkerungsgruppen, die Belegschaftsstruktur der betreffenden Unternehmen der Struktur der Gesellschaft anzugleichen. Das bedeutet, dass ein Betrieb optimal ca. 75% Schwarze, 10 % Coloureds, 10% Weiße und 5% Inder als Mitarbeiter hätte. Unternehmen müssen einen Plan entwickeln, um diesem Ziel nahe zu kommen und jährlich Report über ihre Fortschritte geben.

Die Realität in den Betrieben sieht freilich anders aus. So sind immer noch 73% des Topmanagements von Weissen besetzt, während Schwarze dort lediglich zu 13% zu finden sind. In der jüngsten parlamentarischen Debatte wies die Opposition darauf hin, dass eine Focussierung auf das Topmanagement irreführend sei. Dies ignoriere zum einen die Besonderheiten dieser Gruppe, die sich durch ein recht hohes Alter und geringe Fluktuation auszeichne und werfe eine falsches Licht auf die Gesamtsituation.

Im unteren Level der ausgebildeten Arbeiter, das einen weit größeren Anteil an der arbeitenden Bevölkerung umfasst, als die 0,8 % Topmanager, enthalte bereits 70,2% Schwarze. Zwischen den extremen gab es noch gravierendere Änderungen. Im gehobenen Management sank der Anteil der Weissen zwischen 2006 und 2010 von 71% auf 64%. Schwarze stellen dort heute einen Anteil von fast 18% (13,4% in 2006) während die Coloureds fast 7% inne haben und Inder ihres Bevölkerungsanteils entsprechend repräsentiert sind. Noch deutlicher änderte sich die Struktur der Facharbeiter, wo die Schwarzen ihren Anteil um 14% auf 51% vergrößern konnten und die Coloureds sogar über ihrer gesellschaftlichen Anteil auf 13% anwuchsen.

Dies zeigt, dass Instrumente des Employment Equity Acts im Prinzip greifen. Dennoch ist es nicht auszuschließen, dass die Gesetze oder ihre behördliche Auslegung in Zukunft verschärft werden.

Autor: Dirk Meissner - Wir danken IBN für die Erlaubnis der Veröffentlichung

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