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Kapstadt vom Signal Hill | Südafrika - Foto von Gossipguy - CC BY-SA 3.0 - Details im Impressum

sa flag 80x80Das neue Verbraucherschutzgesetz, der „Consumer Protection Act 2009“ (CPA), wurde am 24. April 2009 unterzeichnet und am 29. April veröffentlicht. Aufgrund verschiedener Unstimmigkeiten innerhalb des Aktes wird dieser nun nicht wie zunächst publiziert am 24. Oktober 2010, sondern voraussichtlich erst am 24. April 2011 in seiner Vollständigkeit in Kraft treten. Der Consumer Protection Act ist die erste umfassende Gesetzgebung zum Schutze des Verbrauchers in Südafrika und wird dem Konsumenten zukünftig deutlich mehr Rechte einräumen als bis dato üblich gewesen. Mit der Etablierung des Gesetzes folgt Südafrika den internationalen Gepflogenheiten und verbindet bereits bestehende Regelungen in einem neuen einheitlichen Gesetzestext. Aufgrund der weit gefassten Definitionen findet der CPA einen breiten Anwendungsbereich. Nach den neuen Regelungen gelten nun auch Mitgliedschaften in Vereinigungen, z.B. Clubmitgliedschaften oder Vereinbarungen zwischen Franchisegeber und Franchisenehmer als Transaktion zwischen Lieferant und Verbraucher.

Nur wenige Ausnahmen werden aus dem Geltungsbereich des neuen Gesetzes ausgeschlossen. Für den Verbraucher ergeben sich eine Vielzahl wichtiger neuer Rechte, von denen innerhalb eines Vertragsgeschäftes Gebrauch gemacht werden kann. Der Begriff „Verbraucher“ umfasst nach den neuen Definitionen alle natürlichen sowie juristischen Personen, denen Güter und Dienstleistungen zum Kauf angeboten werden, die einen aktiven Gebrauch von Gütern oder Dienstleistungen machen und die in jeglichen Vertragsverhältnissen mit einem Lieferanten involviert sind.

Das neue Gesetz beinhaltet ein System bezüglich der Produkthaftung, wodurch der Verbraucher Waren ohne Strafe und auf Risiko des Lieferanten umtauschen kann, wenn sie nicht die marktüblichen Erwartungen an das Produkt erfüllen. Weiterhin sollen Konsumenten vor unseriösen Geschäften und unfairen Marktpraktiken geschützt werden. Zu den Schlüsselfaktoren des neuen Gesetzes gehören unter Anderem, die sinnvolle Unterstützung des Verbrauchers bei der Entscheidung bezüglich seiner Wareneinkäufe sowie die Schaffung eines fairen, effizienten und transparenten Marktplatzes für Konsumenten und Unternehmen.

Im Überblick stehen dem Verbraucher durch den Consumer Protection Act folgende grundlegende Rechte zu, die er bei mehreren Institutionen wie beispielsweise der National Consumer Commission und dem National Consumer Tribunal, durchzusetzen kann:

  • Recht auf Gleichbehandlung am Markt
  • Recht auf Schutz der Privatsphäre
  • Recht der Auswahlfreiheit
  • Recht auf Aufklärung, Offenlegung und Informationsübermittlung
  • Recht auf faires und verantwortungsvolles Marketing
  • Recht auf faires und aufrichtiges Handeln
  • Recht auf faire und angemessene Vertragsbedingungen
  • Recht auf den Erhalt von Marktwert und Sicherheitsstandards entsprechender Ware
  • Rechtschaffenheitsverpflichtungen des Lieferanten

Nach der neuen Definition ist so gut wie jeder Lieferant von dem neuen Gesetz betroffen, egal ob in Südafrika ansässig oder nicht, ob gewinnorientiert oder gemeinnützig. Auch ausländische Lieferanten, die nur wenige Geschäfte in Südafrika tätigen, fallen unter die neuen Bestimmungen. Unerheblich ist zudem, ob der Lieferant eine juristische oder natürliche Person, eine Partnerschaft, ein Trust, ein Staatsunternehmen oder ähnliches ist.

Der Hersteller oder Importeur, Groß- und Einzelhändler, Installateur oder Anbieter jeglicher Ware und Dienstleistung kann nach dem neuen Gesetz für jegliche Art von Schaden, inklusive Tod, Krankheit oder Verletzung einer natürlichen Person, Verlust oder physischem Schaden an Eigentum oder wirtschaftlichem Verlust haften. Der Verbraucher muss Fahrlässigkeit in den meisten Fällen nicht einmal nachweisen.

Die Umsetzung der Vorschriften wird gerade für Lieferanten erheblichen Aufwand und Kosten verursachen. Neben eventueller Umgestaltung von Produktionsprozessen werden insbesondere die Versicherungskosten erheblich steigen. Ferner müssen allgemeine Geschäftsbedingungen, Lieferverträge, Franchiseverträge und andere Vertragswerke umfassend überarbeitet werden.

Trotz alledem ist das Gesetz im Großen und Ganzen als gelungen zu beurteilen und wird den südafrikanischen Markt in Zukunft maßgeblich unterstützen.

Autor: Hannah Lützow - Wir danken IBN für die Erlaubnis der Veröffentlichung

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