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Kapstadt vom Signal Hill | Südafrika - Foto von Gossipguy - CC BY-SA 3.0 - Details im Impressum

sa flag 80x80Um ein Unternehmen in Südafrika zu führen, sind neben der Wahl der geeigneten Gesellschaftsform, der Registrierung der Gesellschaft und deren Anmedung zur Umsatzsteuer verschiedene Lizenzen nötig. Als Beispiel sind im Folgenden die relevanten Lizenzen für Gästehausbetreiber erläutert. Eine Gewerbelizenz (business licence) nach dem Business Act (Gesetz Nr. 71 von 1991) ist für alle Unternehmen erforderlich, die im Gesundheitsbereich oder im Unterhaltungsbereich tätig sind.

Darüber hinaus ist diese Lizenz für alle Unternehmen erforderlich, die verderbliche Lebensmitteln herstellen oder vertreiben. Hierzu gehören unter anderem Restaurants, Cafes und Imbisse, sowie auch Hotels und Gästehäuser, die ein Restaurant betreiben. Die Gewerbelizenz kann bei der lokalen Gemeindeverwaltung (local municipality) beantragt werden. Je nach Art des Geschäfts müssen entsprechende Richtlinien für Sicherheit, Hygiene und Gesundheit eingehalten werden sowie die Auflagen des Flächennutzungsplans.

Gästehauslizenz für Unterkünfte in Kapstadt

Um ein Gästehaus zu führen, ist eine Bed&Breakfast- oder Gästehauslizenz notwendig, die bei der zuständigen Gemeindeverwaltung beantragt werden kann. Eine Lizenz ist grundsätzlich erforderlich sobald mehr als fünf Gäste gleichzeitig beherbergt werden, oder ein Bed&Breakfast Schild angebracht wird, oder die Bedingungen für die oben beschriebene Gewerbelizenz gegeben sind, oder eigens Personal für die Bewirtung der Gäste eingestellt wird. Für Hauseigentümer, die in ihrem eigenen Haus bis zu zehn Gäste beherbergen möchten ist die Bed&Breakfast fast Lizenz der Unterkategorie home industry eingeführt worden.

Diese Lizenz ist grundsätzlich unkomplizierter und schneller zu erlangen als die aufwendigere Gästehauslizenz. Es ist dabei zu beachten, dass der Betreiber des Bed&Breakfast im Haus wohnen muss, um gegebenenfalls als verantwortlicher Ansprechpartner bei auftretenden Beschwerden von Nachbarn oder der Gemeinde sofort reagieren zu können. Bei dem Betreiber muss es sich aber nicht unbedingt um den Hauseigentümer handeln. Sofern Umbauten am Wohnhaus erforderlich sind, müssen diese vorher genehmigt werden. Weiterhin ist zu beachten, dass die meisten Anträge aufgrund mangelnder Parkmöglichkeiten für Gäste abgelehnt werden. Grundsätzlich muss mindestens ein Parkplatz mehr als Zimmer für Gäste auf dem Grundstück vorhanden sein. Für die Beherbergung von mehr als zehn Gästen ist eine dauerhafte Gästehauslizenz erforderlich. Sofern sich das Grundstück in einem reinen Wohngebiet befindet, ist darüber hinaus eine entsprechende Änderung des Flächennutzungsplans für das Grundstück notwendig. Dieses Verfahren kann recht langwierig sein, da den Nachbarn bei der Änderung des Flächennutzungsplans die Möglichkeit des Einspruchs eingeräumt wird. Bei baulichen Veränderungen an Wohnhäusern ist darauf zu achten, dass die Anforderungen für Gästehäuser eingehalten werden, die nicht identisch sind mit denen für Wohnhäuser. Auch muss wiederum genügend Parkmöglichkeit für Gäste auf dem Grundstück vorhanden sein. Als Richtlinie sind auch hier mindestens so viele Parkplätze wie Gästezimmer einzuplanen.

Alkoholausschanklizenz

Der Handel und der Ausschank von Alkohol sind in Südafrika im Liquor Act (Gesetz Nr. 27 von 1989) streng geregelt. Für den Handel mit Alkohol und den Ausschank von Alkohol ist hiernach eine entsprechende Ausschanklizenz notwendig, die beim zuständigen Amtsgericht (Magistrate's Court) beantragt werden kann.

Je nach Art des Geschäfts muss eine spezielle Art von Ausschanklizenz beantragt werden. Es wird dabei unterschieden zwischen Lizenzen zum Konsum von Alkohol auf dem entsprechenden Grundstück (Hotel-, Restaurant-, Weinstuben-, Theater-, Club-, Hirsebier- und Speziallizenz) und Lizenzen, bei denen kein Konsum vor Ort erfolgt (Großhandels-, Einzelhandels-, Brauerei-, Weinfarm-, Hersteller- und Speziallizenz).

Für einen Gästehausbesitzer, der seinen Gästen Alkohol ausschenken möchte, ist eine Speziallizenz für Alkoholkonsum auf dem entsprechenden Grundstück erforderlich. Die Ausschanklizenz ist personengebunden und wird nicht automatisch bei Erwerb eines Betriebes mit übertragen. Neuanträge von Ausschanklizenzen werden ausschließlich am ersten Freitag im Monat bei dem zuständigen Amtsgericht entgegengenommen. Ferner muss die Beantragung einer neuen Ausschanklizenz im staatlichen Anzeiger (govemment gazette) veröffentlicht werden. Nachdem die Ausschanklizenz beantragt ist, wird die örtliche Polizei die Gegebenheiten auf dem Grundstück begutachten und einen Bericht an das zuständige Entscheidungsgremium, das Liquor Board, abgeben. Das Liquor Board entscheidet in regelmäßigen Sitzungen über die Erteilung von neuen und die Übertragung von bestehenden Ausschanklizenzen.

Dieser Beitrag wurde uns dankenswerterweise von IBN (www.ibn.co.za) zur Veröffentlichung im ECHO Magazin zur Verfügung gestellt.

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