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Kapstadt vom Signal Hill | Südafrika - Foto von Gossipguy - CC BY-SA 3.0 - Details im Impressum

sa flag 80x80Am 1. Juli 2009 ist der "RICA Act" in Kraft getreten. Es handelt sich hierbei um eine Registrierungspflicht aller SIM-Handy Karten in Südafrika. Ziel des sogenannten RICA Acts (Regulation of Interception of Communications and Provisions of Communication-Related Information Act) ist die Gewährleistung einer effizienteren Strafverfolgung von Verbrechen im Zusammenhang mit der Handybenutzung. Das bedeutet, dass jeder der eine aktive SIM-Handy Karte besitzt, einen neuen Vertrag abschliesst oder ein Prepaid-Starter-Pack kauft, der gesetzlichen Pflicht unterliegt, sich durch die Angabe von privaten Daten erfassen zu lassen. Registrieren können sich die Handynutzer in Geschäften die ein Prepaid-Starter-Pack anbieten, oder direkt bei Ihrem Netzwerkanbieter.

Weitere Informationen zum jeweiligen Registrierungsverfahren können auch auf der Webseite Ihres Netzwerkanbieters eingesehen werden.

Folgende Daten sind anzugeben:

  • die Handy Nummer
  • der Vor- und Zuname
  • Nachweis der Identität durch ID-Book Nummer oder Passport Nummer
  • Bestätigung der Wohnanschrift durch diverse Unterlagen (hier ist jedes Dokument das den Namen UND die Adresse des physikalischen Wohnortes wiederspiegelt, (nicht älter als 3 Monate gültig) wie z.B. Rechnungen von Stadtwerken, die Telefonrechnung, ein Bankauszug, der Miet- oder Kreditvertrag und sogar die Fernseh- oder Autolizenz einreichbar.
  • die Registrierung muss zwecks Identitätsbestätigung persönlich erfolgen


Alle bereits bestehenden SIM-Handy Karten die vor dem 1. Juli 2009 aktiviert wurden, müssen nachträglich angemeldet/eingetragen werden. Es wurde allerdings eine Übergangsfrist von 18 Monaten (ausgehend vom Datum der Gesetzeseinführung) für alle bereits aktivierten SIM-Karten eingeräumt. Bei Nicht-Einhaltung dieser Schonfrist wird die entsprechende SIM-Karte von dem Handy Anbieter "abgeschaltet" und erst wieder aktiviert, sobald die Registrierung erfolgt ist. Für alle neuen, nach dem 1. Juli 2009 eingetragenen SIMKarten ist die Angabe der persönlichen Daten schon bei Abschliessung des Vertrages oder Kauf anzugeben und einzureichen.

Es fallen jedoch keine Registrationsgebühren an. Durch dieses neue Gesetz und Registrierungsverfahren das z.B. in Europa schon zur Normaliät gehört, möchte Südafrika, bei der Strafverfolgungen von illegalen Aktivitäten durch die Verwendung von Handys, die Nutzer besser identifizieren.

Autor: Stephanie Duscher - Wir danken IBN für die Erlaubnis der Veröffentlichung 

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How to RICA a SIM card using Smartcall Online

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